Beschädigt ein abgestellter E-Scooter beim Umfallen ein parkendes Auto, müssen weder Nutzer noch Halter für den Schaden aufkommen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. In dem verhandelten Fall wurde ein Auto von einem umfallenden Elektro-Tretroller einer Verleihfirma beschädigt, der drei Stunden vorher von der Nutzerin legal auf dem Gehweg abgestellt worden war.
Der Pkw-Halter klagte sowohl gegen die Leihfirma als auch gegen die Nutzerin auf Schadenersatz. Allerdings erfolglos. Weil es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt, greifen weder die Fahrzeughalter- noch die Fahrzeugführerhaftung aus dem Straßenverkehrsgesetz. Einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht konnte das Gericht ebenfalls nicht erkennen: Das Umfallen eines E-Scooters weise insbesondere in Großstädten nicht zwingend auf ein unsachgemäßes Abstellen hin, heißt es in der Begründung. Denkbar seien auch das Umstoßen durch Dritte oder Witterungseinflüsse.
Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht für E-Scooter das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum nahezu unmöglich machen würde. Selbst beim Abstellen an einer Hauswand könnten Schäden an der Fassade dann nicht ausgeschlossen werden. (Az.: 151 C 60/22 V)
Motor
Recht: Umfallender E-Scooter - Roller-Fahrer haftet nicht für Schäden
- Holger Holzer/SP-X - 5. August 2024, 13:42 Uhr
Wie Leihroller korrekt abgestellt werden sollten, sorgt immer wieder für Diskussionen. Eine Verkehrssicherungspflicht wie von größeren Fahrzeugen gewohnt, gibt es aber nicht.
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