Das Landgericht Kempten hat den Prozess um einen Umweltskandal am Rappenalpbach in Bayern gegen eine Geldauflage eingestellt. Nach der am Donnerstag getroffenen Entscheidung muss einer der angeklagten Verantwortlichen der Alpgenossenschaften 20.000 Euro, der andere 5000 Euro zahlen. Sobald das Geld gezahlt ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Ursprünglich hatten in dem Verfahren wegen der angeklagten vorsätzlichen Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete in Tateinheit mit vorsätzlicher Gewässerverunreinigung sogar Haftstrafen für die Angeklagten im Raum gestanden. Das Gericht stellte aber fest, dass es schwammige Behördenvorgaben gab und außerdem Anstrengungen zur Renaturierung unternommen wurden.
Der Rappenalpbach fließt in den Allgäuer Hochalpen und war ein Wildbach. Nach einem Starkregenereignis im August 2022 sollen die Angeklagten auf einer Länge von 1,6 Kilometern durch umfassende Baggerarbeiten eine Kanalisierung ausführen haben lassen.
Das Bachbett wurde durch die Arbeiten stark eingeengt. Der Charakter des Wildbachs wurde der Anklage zufolge so verändert, dass die Erhaltungs- und Entwicklungsgrundlagen der an den Bach gekoppelten Biotope vollständig verloren gingen.
Inzwischen wurde die Wiederherstellung des vorherigen Zustands eingeleitet. Diese wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa 860.000 Euro kosten und erhebliche Zeit benötigen.
Brennpunkte
Prozess um Kanalisierung von Rappenalpbach in Bayern gegen Geldauflage eingestellt
- AFP - 18. Juli 2024, 13:21 Uhr
Das Landgericht Kempten hat den Prozess um einen Umweltskandal am Rappenalpbach in Bayern gegen eine Geldauflage eingestellt. Demnach muss einer der angeklagten Verantwortlichen der Alpgenossenschaften 20.000 Euro, der andere 5000 Euro zahlen.
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