Köln (dts Nachrichtenagentur) - Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat vor dem Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag gegen die Beobachtung seiner Person durch seine ehemalige Behörde zurückgezogen. Das bestätigten das Gericht sowie Maaßen der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). Das Hauptverfahren gegen Maaßen laufe aber nach wie vor weiter.
Das Gericht teilte dazu mit: "Herr Maaßen hatte ursprünglich auch einen Eilantrag gestellt, der auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, also einer vorläufigen Regelung bis zur Entscheidung über die Klage, gerichtet war (Az.: 13 L 569/24). Diesen Eilantrag hat Herr Maaßen im Mai von sich aus zurückgenommen." Damit könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zu einer mündlichen Verhandlung oder Entscheidung über die Klage demnach weiter seinen Ex-Chef beobachten.
Maaßen begründete die Rücknahme seines Eilantrags damit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Antragserwiderung zu große Mengen über ihn bereits gesammelte Daten geliefert habe, die in der eingeräumten Frist nicht hätten geprüft werden können. "Am 7. Mai ging bei meinen Anwälten eine 85-seitige Antragserwiderung durch Juristen der Gegenseite ein", erklärte Maaßen auf Anfrage der "Rheinischen Post".
"Einen Tag zuvor waren der Kanzlei Verwaltungsvorgänge mit 1677 Aktenseiten sowie zwei Datenträger mit mehr als 26,5 Stunden Video- und Tonmaterial übergeben worden. Zu all dem hätten wir bis zum 22. Mai Stellung beziehen müssen - unter Berücksichtigung von Christi Himmelfahrt und Pfingsten wären hierfür nur acht Werktage geblieben." Maaßen kritisierte: "Ein viel zu kurzer Zeitraum angesichts des Konvolutes, das vom Verfassungsschutz über mich angelegt worden ist. Daher konzentrieren wir uns lieber auf das Hauptverfahren."
Brennpunkte
Maaßen zieht Eilantrag gegen Verfassungsschutz-Beobachtung zurück
- dts - 18. Juli 2024, 14:53 Uhr
![Bild vergrößern: Maaßen zieht Eilantrag gegen Verfassungsschutz-Beobachtung zurück Bild vergrößern: Maaßen zieht Eilantrag gegen Verfassungsschutz-Beobachtung zurück](newssys/galerie/6620408/6620408_1_613x429.1.jpg)
.
Weitere Meldungen
Nach einem Handgranatenwurf im Zusammenhang mit einem seit rund zwei Jahren andauernden Bandenkrieg hat das Landgericht Stuttgart einen Mann zu fünf Jahren Haft wegen versuchten
MehrNach dem Raketenangriff auf das Kinderkrankenhaus in Kiew hat Deutschland acht schwerkranke Kinder evakuiert. Diese würden nun in deutschen Kliniken behandelt, teilten das
MehrWegen der Tötung eines Bekannten ist ein 34-jähriger Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Damit blieb das Landgericht um ein Jahr unter der
MehrTop Meldungen
Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitzins bei 4,25 Prozent belassen. Das teilte die Notenbank am Donnerstag nach ihrer
MehrDer Ausbau der Windenergieanlagen in Deutschland läuft noch nicht wie gewollt. Wie der Bundesverband Windenergie (BWE) und VDMA Power Systems am Donnerstag mitteilten, wurden im
MehrDer taiwanische Chiphersteller TSMC hat seinen Gewinn im zweiten Quartal vor dem Hintergrund der Nachfrage nach hochleistungsfähigen Halbleitern für Anwendungen Künstlicher
Mehr