In Südkorea hat das Oberste Gericht gleichgeschlechtlichen Paaren mehr Rechte zugestanden. Ein homosexueller Mann müsse seinen Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können, urteilte das Gericht am Donnerstag. Es stufte die Ungleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren durch die Krankenkasse als Diskriminierung ein. Aktivisten hoffen nun auf eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Südkorea.
In dem ostasiatischen Land können gleichgeschlechtliche Paare bisher nicht heiraten, auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es nicht.
Das Urteil des Obersten Gerichts geht auf eine Klage eines schwulen Paares zurück: So Seong Wook und Kim Yong Min hatten sich 2019 in einer rechtlich nicht bindenden Zeremonie das Ja-Wort gegeben. 2021 verklagte So die gesetzliche Krankenkasse NHIS, weil diese die Leistungen für seinen als mitversicherten Angehörigen angemeldeten Partner eingestellt hatte, nachdem herausgekommen war, dass es sich bei den beiden um ein gleichgeschlechtliches Paar handelte.
Ein Gericht in Seoul gab dem Paar im vergangenen Jahr Recht. Die Krankenversicherung ging jedoch in Berufung und der Fall landete vor dem Obersten Gericht Südkoreas. Nach dem letztinstanzlichen Urteil, gegen das nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, können Schwule und Lesben ihre Lebenspartner nun als Angehörige mitversichern.
Als das Urteil verlesen wurde, brachen die Kläger und andere Aktivisten in Jubel aus. "Heute hat die Liebe wieder gesiegt", sagte So nach der Urteilsverkündung. Seine Anwältin Chang Suh Yeon sagte, das Urteil gebe gleichgeschlechtlichen Paaren in Südkorea "Hoffnung", es gehe aber noch nicht weit genug. Gleichgeschlechtlichen Paaren grundlegende Rechte zuzugestehen sei "keine völlige Gleichberechtigung und wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Homo-Ehe eingeführt wird", sagte Chang.
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Südkoreas Oberstes Gericht gesteht gleichgeschlechtlichen Paaren mehr Rechte zu
- AFP - 18. Juli 2024, 11:08 Uhr
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In Südkorea hat das Oberste Gericht gleichgeschlechtlichen Paaren mehr Rechte zugestanden. Ein homosexueller Mann muss seinen Partner dem Urteil zufolge in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können.
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