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Recht: Unfall in der Spielstraße - Schneiden macht schuldig

  • Holger Holzer/SP-X - 1. Juli 2024, 15:36 Uhr
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In der Spielstraße ist Rücksichtnahme angesagt Foto: SP-X

Autos dürfen sich in einer Spielstraße nur in Schrittgeschwindigkeit bewegen, Radfahrer das aber nicht ausnutzen.  

In Spielstraßen müssen Autofahrer besondere Rücksicht walten lassen. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht riskant verhalten, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatte ein Radfahrer in einer Spielstraße ein Auto überholt, geschnitten und ausgebremst. Dabei kam es zu einem Unfall. Die Klage des Radlers auf Entschädigung lehnte das Gericht laut der ARAG-Rechtschutzversicherung ab. Aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens gehe die Kollision zu seinen Lasten. (Az.: 7 U 30/23)

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