Ein Stand-up-Paddling-Board gilt rechtlich als Kleinfahrzeug. Damit gilt auf den modischen SUPs wie im Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,5 Prozent. Wird man alkoholisiert erwischt, droht mindestens ein Bußgeld, wer ab einer Alkoholkonzentration von 0,3 Promille auffällig paddelt, begeht laut der ARAG-Rechtsschutzversicherung unter Umständen sogar eine Straftat. Kiffen und der Konsum anderer Drogen ist auf dem Brett komplett verboten.Â
Motor
Recht: Stand-up-Paddeling - Promillegrenze auf dem Brett
- Holger Holzer/SP-X - 24. Juni 2024, 16:03 Uhr
Nicht nur im Auto oder auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze. Auch dort, wo man es eher nicht erwartet, drohen Bußgelder. Â
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