Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz können ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt werden. Das erlaubt laut ADAC der dann in Kraft tretende Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag. Betroffen sind Knöllchen ab 80 Franken, schweizerische Fahrverbote haben auf deutschem Boden jedoch weiterhin keine Geltung. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Die Vereinbarung gilt auch in Gegenrichtung, Schweizer werden bei Verkehrssünden in Deutschland ab 70 Euro in der Heimat zur Kasse gebeten.
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Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag - Eidgenossen können Verkehrs-Bußgelder in Deutschland eintre
- Holger Holzer/SP-X - 22. April 2024, 16:43 Uhr
Wer in der Schweiz bei einer Verkehrssünde erwischt wurde, musste bislang in Deutschland keine Konsequenzen fürchten. Das ändert sich nun.
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