Das Bundesverfassungsgericht hat einen Riegel vor den Nachtragshaushalt der Bundesregierung geschoben. Die nicht ausgegebenen 60 Milliarden Euro für Corona-Hilfen dürfen also nicht für Investitionen in Klima-Projekte verwendet werden. Das ist richtig und falsch zugleich:
Richtig ist die Entscheidung im Sinne der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Doch im Sinne der ökonomischen und ökologischen Vernunft ist der Richterspruch ein schwerwiegender Fehler. Denn die volkswirtschaftliche Logik gebietet gerade in Zeiten der Rezession Investitionen. Ob hierbei ausgerechnet Klima-Projekte Priorität genießen sollten, steht auf einem eigenen Blatt.
Die Verfassungsrichter konnten aus Gründen der Gesetzeslage gar nicht anders entscheiden, wonach die Ampel-Koalition eigentlich die Uhr nach hätte stellen können. Nun stellt sich das Verfassungsgericht also dem Plan A bei der Finanzierung der Klimaschutzvorhaben in den Weg. Mehr noch: Die Schuldenbremse hemmt durch ihre Priorität bei der obersten Rechtssprechung auch künftig alle Projekte, für die das Bundeskabinett mehr Geld in die Hand nehmen will als es der konservativ konzipierte Finanzrahmen erlaubt.
Die Christdemokraten als größte Oppositionspartei sind bei der Lösung des Problems keine Hilfe: Die Union hält gewissermaßen zum Gebimmel von Zimbelklängen die Schuldenbremse hoch wie eine heilige Monstranz, wie unter anderem die Glaubensbekenntnisse des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz suggerieren. Insofern sieht es im Bundestag nicht nach einer Mehrheit für die Abschaffung des Bremsklotz' aus. Wie nun Plan B der Bundesregierung aussieht, wird sich zeigen. Sollten einmal mehr Steuerzahler und Verbraucher zur Kasse gebeten oder andere Investitionen auf Eis gelegt werden, dürfte die erhoffte konjunkturelle Erholung noch lange auf sich warten lassen oder sich womöglich die Rezession vertiefen - übrigens zu Lasten künftiger Generationen.
Lars Wallerang / wid
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wid-Kommentar: Recht schlägt ökonomische Vernunft
- Lars Wallerang/wid - 16. November 2023, 14:55 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Riegel vor den Nachtragshaushalt der Bundesregierung geschoben. Die nicht ausgegebenen 60 Milliarden Euro für Corona-Hilfen dürfen also nicht für Investitionen in Klima-Projekte verwendet werden. Das ist richtig und falsch zugleich.
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