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Bundestag beschließt Strafverschärfung für Einsatz von K.o.-Tropfen

  • AFP - 6. November 2026, 11:58 Uhr
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Blick ins Plenum des Bundestags
Bild: AFP

Für Sexual- und Raubdelikte, bei denen die Täter K.o.-Tropfen einsetzen, soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten. Eine entsprechende Strafverschärfung beschloss der Bundestag am Freitag.

Für Sexual- und Raubdelikte, bei denen die Täter K.o.-Tropfen einsetzen, soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten. Eine entsprechende Strafverschärfung beschloss der Bundestag am Freitag. Die für den zugehörigen Gesetzentwurf verantwortliche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach im Sender RBB von einem "ganz klaren Signal" an die Täter. Es sei wichtig, dass diese, "angemessen und hart bestraft werden".

Aktuell liegt die Mindeststrafe für Sexual- und Raubdelikte mit K.o-Tropfen-Einsatz noch bei drei Jahren. Damit künftig eine höhere Strafuntergrenze gilt, sollen die Substanzen neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen als gefährliche Tatmittel im Strafgesetzbuch zählen. Die Einstufung soll nicht nur K.o-Tropfen betreffen, sondern laut Gesetzesbegründung insgesamt "Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe".

Für die Strafverschärfung stimmten im Bundestag Union, SPD, Grünen und Linken. Die AfD enthielt sich. Mit der Gesetzesänderung muss sich als nächstes der Bundesrat befassen: Dessen Zustimmung ist nicht notwendig, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.

Fast jede Frau habe "schon einmal die Situation erlebt, in der sie sich gefragt hat, 'wurde mir oder einer Freundin vielleicht etwas ins Getränk getan'", sagte im Bundestag SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede. Es sei deshalb "unglaublich wichtig und auch überfällig", dass mit der Gesetzesänderung eine Strafbarkeitslücke geschlossen werde.

Die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl sprach von einem "Gesetz, das für die Opfer einen Unterschied macht". Der Einsatz von K.o.-Tropfen und vergleichbaren Substanzen sei "eine besonders perfide Art", um Menschen gezielt wehrlos zu machen. "Durch so eine Tat ändert sich für das Opfer alles, das ganze Leben und das auch oft lebenslang."

Für die Grünen-Rechtspolitikerin Lena Gumnior ändert die Gesetzesänderung aber nichts an einem Mangel "an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Strukturen" für die Opfer von K.o.-Tropfen. Es gebe nur ein kurzes Zeitfenster, die Substanzen nach einer Tat nachweisen zu können, hob sie hervor.

Den Tätern gehe es darum, "über Frauen vollständig verfügen zu können", sagte der Linken-Politiker Luke Hoss. Es handele sich um "chemische Unterwerfung". Die Strafverschärung sei richtig "aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben". Notwendig seien eine bessere Aufklärung und mehr Möglichkeiten zur schnellen Spurensicherung.

Kritik am Gesetzentwurf gegen K.o.-Tropfen kam von der AfD. "Wir glauben nicht, dass der Opferschutz dadurch gestärkt wird, dass die Mindeststrafe auf fünf Jahre angehoben wird", sagte der Abgeordnete Stephan Brandner.

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Strafverschärfung. Diese sei dem Unrechtsgehalt der Taten "angemessen", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Es brauche aber zugleich eine bessere Ausstattung der Justiz. Vielfach unterbesetzte Staatsanwaltschaften seien kaum noch in der Lage, eingehende Sexualstrafverfahren zügig zu bearbeiten.

"Höhere Strafen sind notwendig und richtig", betonte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). "Entscheidend ist aber auch, dass Straftaten nachgewiesen werden können", erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Heiko Teggatz. Dafür seien schnelle toxikologische Untersuchungen und eine stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Stellen notwendig.

K.o.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Substanzen wie die geschmacks- und geruchsneutrale Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL) verändern Wahrnehmung, Denken, Fühlen und Handeln. Opfer der Verabreichung von K.o.-Tropfen bei Sexualverbrechen sind überwiegend Frauen, oftmals im jungen Alter.

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