Wirtschaft

Europäischer Gerichtshof: Waschmittelpackung darf nicht nach Lebensmittel aussehen

  • AFP - 5. November 2026, 12:06 Uhr
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Flaggen der EU-Länder vor dem EU-Parlament in Straßburg
Bild: AFP

Eine Waschmittelverpackung darf nicht so aussehen, als ob sie Lebensmittel enthält. Die breite Öffentlichkeit darf sie nicht damit verwechseln, wie der Europäische Gerichtshof erklärte.

Eine Waschmittelverpackung darf nicht so aussehen, als ob sie Lebensmittel enthält. Die breite Öffentlichkeit darf sie nicht damit verwechseln, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg erklärte. Da die europäische Verordnung zur Verpackung von Stoffen und Gemischen das nicht ausführlich definiert, legte der Gerichtshof die Kriterien für chemische Produkte fest. (Az. C-395/25)

Es ging um einen Fall aus Schweden. Dort verbot die Chemikalienbehörde einem Waschmittelhersteller neun Verpackungen für flüssiges Waschmittel. Dabei handelte es sich um bunte Kartons mit einem gefalteten Deckel und Schraubverschluss. Bei der Behörde hatten sich zuvor Verbraucher beschwert und auf die Ähnlichkeit mit Lebensmittelverpackungen hingewiesen. 

Die Waschmittelfirma klagte und die schwedischen Gerichte befragten den EuGH, nach welchen Kriterien die Ähnlichkeit zwischen Verpackungen gefährlicher Stoffe und Verpackungen von Lebensmitteln eingeschätzt wird. 

Der EuGH antwortete nun, dass alle wahrnehmbaren Merkmale der Packung berücksichtigt werden müssten - dazu gehörten Form, Größe, Volumen, Gestaltung, Farbe, Kennzeichnung, verwendete Materialien, Textur, Geruch oder eine Kombination daraus. Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie beispielsweise ein Etikett über dem Verschluss reichten nicht aus, wenn sie vor der Benutzung entfernt würden.

Die Behörden müssen aber nur für ihr eigenes Land prüfen, ob die Verpackung einem dort bekannten Lebensmittel ähnelt. Dabei müssen sie bedenken, dass auch Kinder das Produkt benutzen könnten. Eine hohe Verwechslungsgefahr ist nicht notwendig, es genügt dem EuGH zufolge ein nicht unerhebliches Risiko. Das gilt für alle Gefahrenkategorien.

In dem Rechtsstreit aus Schweden müssen nun die dortigen Gerichte über die Waschmittelpackungen entscheiden. Dabei müssen sie sich an den vom EuGH festgelegten Kriterien orientieren.

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