Wirtschaft

Rundfunkbeitrag: Rundfunkanstalten starten kommende Woche Meldedatenabgleich

  • AFP - 5. November 2026, 11:30 Uhr
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Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten startet in der kommenden Woche zum vierten Mal einen bundesweiten Meldedatenabgleich, um Menschen zu ermitteln, die keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten startet in der kommenden Woche zum vierten Mal einen bundesweiten Meldedatenabgleich, um Menschen zu ermitteln, die keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht dabei Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern mit seinen Bestandsdaten ab, erklärte er am Donnerstag. "Ziel ist es, zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."

Der Rundfunkbeitrag beläuft sich auf 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Wer keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden kann, erhält ab Mitte Dezember Post, wie der Beitragsservice ausführte. "Angeschriebene sollten zeitnah auf die Schreiben zur Klärung der Beitragspflicht reagieren und die benötigten Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln; das geht auch online."

Wer in einer Wohnung lebt, für die bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird, kann dies den Angaben nach mit Angabe der entsprechenden Beitragsnummer klären. Ist die Wohnung noch nicht angemeldet, muss dies nachgeholt werden. "Bleibt eine Rückmeldung aus, meldet der Beitragsservice die angeschriebene Person automatisch zum Rundfunkbeitrag an und fordert sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auf", warnte die Gebührenstelle.

Der Datenabgleich mit den Meldeämtern ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. 2013 erfolgte er zum ersten Mal, außerdem 2018 und 2022.

Wer sich nach einem Umzug neu bei den Behörden anmeldet, erhält in der Regel ohnehin schnell Post vom Beitragsservice, weil die Einwohnermeldeämter die Daten weitergeben. Doch diese "anlassbezogene Datenübermittlung" reiche nicht aus, erklärt die Gebührenstelle: "Zieht eine Person, die bislang den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung gezahlt hat, infolge einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice keine Informationen zu den in der Wohnung verbleibenden Personen." Für solche Fälle gebe es den Meldedatenabgleich.

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