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Trotz viel härterer Strafe: Drogenimporteur muss nach Rumänien ausgeliefert werden

  • AFP - 3. November 2026, 10:33 Uhr
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Ecstasypillen
Bild: AFP

Ein in Rumänien wegen Drogenimports verurteilter Mann muss von den Niederlanden dahin ausgeliefert werden - auch wenn die Strafe in Rumänien deutlich schärfer ist als in den Niederlanden. Das entschied der EuGH.

Ein in Rumänien wegen Drogenimports verurteilter Mann muss von den Niederlanden dorthin ausgeliefert werden - auch wenn die Strafe in Rumänien deutlich schärfer ist als in den Niederlanden. Die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls kann nicht deshalb abgelehnt werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag entschied. Die in Rumänien vorgesehene Strafe sei weder unmenschlich noch erniedrigend. (Az. C-583/24)

Der Mann hatte drei Gramm Cannabis und vier Pillen mit der Substanz MDMA nach Rumänien gebracht. MDMA ist als Partydroge Ecstasy bekannt. Er gab an, dass die Drogen für seine Frau bestimmt seien. Diese bekämpfe damit ihre Schmerzen. Im Dezember 2023 wurde er zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das rumänische Gericht erließ einen Europäischen Haftbefehl, weil er seine Strafe in Rumänien verbüßen sollte.

Über die Auslieferung entscheidet das Bezirksgericht Amsterdam. Dieses war unsicher, ob es den Mann nach Rumänien überstellen darf. Die Strafe bei einer solch geringen Menge an Drogen stehe nicht im Verhältnis zur Schwere der Tat, in den Niederlanden werde eine vergleichbare Straftat mit Haft von einer bis drei Wochen bestraft. Das Amsterdamer Gericht fragte den EuGH danach.

Dieser betonte nun, dass ein Europäischer Haftbefehl grundsätzlich vollstreckt werden muss. Nur in Ausnahmefällen dürfe dies abgelehnt werden. Eine Ausnahme gilt dem EuGH zufolge dann, wenn die Grundrechte des Betroffenen verletzt werden könnten.

Das sei hier aber nicht der Fall, führten die europäischen Richterinnen und Richter aus. Die in Rumänien für die Einfuhr "hochgefährlicher" Drogen vorgesehene Mindeststrafe von sieben Jahren sei als solche weder unmenschlich noch erniedrigend. Das rumänische Gericht könne das Motiv, die geringe Menge und andere Umstände mildernd berücksichtigen. Außerdem könne die Strafe noch mit einer Berufung angefochten werden.

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