Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) darüber, ob ein Arzt selbst einen Impfstoff gegen das Coronavirus für seine Patienten herstellen darf. Der Mediziner aus Baden-Württemberg meldete dem Karlsruher Regierungspräsidium im Sommer 2021, dass er einen solchen Impfstoff anfertige. Die Behörde verbot ihm das. (Az. 3 C 11.24)
Der Arzt klagte, hatte aber vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim keinen Erfolg. Der Arzt dürfe nur Stoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprächen, entschied das Gericht. Das sei hier nicht der Fall - den Herstellern zufolge seien sie nur für die Forschung bestimmt. Der Mediziner findet, dass das Verbot gegen seine Therapiefreiheit verstößt. Die entsprechende Regel gelte nur für Pharmaunternehmen und nicht für Ärzte, die nur für ihre eigenen Patienten Arzneimittel mischten, argumentiert er. Ein Urteil könnte noch am Donnerstag fallen.
Gesundheit
Bundesgericht prüft Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
- AFP - 1. Oktober 2026, 04:03 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt darüber, ob ein Arzt selbst einen Impfstoff gegen das Coronavirus für seine Patienten herstellen darf.
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