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Betrug mit Nazi-Opferstatus: Chinesen erschleichen deutsche Pässe

  • dts - 3. September 2026, 10:23 Uhr
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Reisepass (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Etliche Betrüger, vor allem aus China, haben sich deutschen Ermittlungen zufolge deutsche Pässe erschlichen und dabei offenbar eine Bundesbehörde ausgetrickst. Das berichtet der "Spiegel". Demnach haben sie sich fälschlicherweise als Nachfahren von Juden ausgegeben, die einst von den Nationalsozialisten verfolgt und aus Deutschland vertrieben oder ausgebürgert worden waren.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln gegen 32 Personen. Die Beschuldigten stammen aus China, inzwischen leben sie aber etwa auf Zypern, in Israel, Großbritannien und den USA. Die Vorwürfe lauten: Verstöße gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz und Urkundenfälschung. In etwa der Hälfte der Fälle wurde die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verliehen, die übrigen Beschuldigten sollen sie beantragt haben.

Die mutmaßlichen Passbetrüger nutzten den Artikel 116 des Grundgesetzes, der die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und deren Nachfahren ermöglicht. Das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) ist für die sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerungen zuständig. Allein im vergangenen Jahr gingen dort mehr als 14.000 Anträge ein. Das BVA bearbeitete auch die Unterlagen, die die Beschuldigten eingereicht hatten.

In einem Fall erschlich sich nach Angaben des "Spiegel" ein Chinese, dem Mord vorgeworfen wird, den deutschen Pass. Er wurde vor wenigen Wochen von den USA nach Peking überstellt.

Für ihre Täuschungen erfanden die mutmaßlichen Betrüger Verwandtschaftsverhältnisse zu einst real existierenden Naziopfern, zudem legten sie der Behörde offenbar gefälschte Dokumente vor. Laut den Angaben in den Einbürgerungsanträgen soll etwa eine angebliche Familie mit dem chinesischen Nachnamen Wong von einem jüdischen Ehepaar namens Süßkind abstammen.

Auf Anfrage teilte eine Sprecherin des BVA mit, dass man sich zu laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußere. Auf Fragen zu möglichen Fehlern ging sie nur allgemein ein: Es gebe manchmal Inkonsistenzen zwischen Antragsangaben und Dokumenten, solche Verdachtsmomente würden den Antragstellern mit einer Aufforderung zur Stellungnahme mitgeteilt. Hinweise auf Fälschung oder Betrug führten zu einer erneuten Prüfung der betreffenden Fälle. Zudem werte das Amt mögliche Täuschungsmuster aus, um die Mitarbeiter zu sensibilisieren.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat israelische und kanadische Stellen um Rechtshilfe gebeten. Inzwischen kümmert sich auch die britische Einwanderungskontrollbehörde um den Fall. Bei einem in London lebenden Beschuldigten fand im Juni eine Durchsuchung statt.

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