Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht an eine Schule in Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag am Mittwoch zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte. Die Lehrerin hatte demnach 2024 ein Haus im ostfriesischen Küstenort Greetsiel gekauft und ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt. Das Land verweigerte der Lehrerin aber einen Schulwechsel wegen Personalmangels an Grundschulen in Recklinghausen.
Nach dem Hauskauf hatte die Lehrerin laut Gericht bereits ihren 14-jährigen Sohn an einer ostfriesischen Schule angemeldet. Auch ihr Lebenspartner nahm eine neue berufliche Tätigkeit in Ostfriesland auf. Eine Freigabe für eine Versetzung stellte das Land der Lehrerin jedoch nur spätestens nach zwei Jahren in Aussicht. Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab nun auch das OVG dem Land im Eilverfahren Recht.
Grundsätzlich müssten Beamte ihren Wohnort an ihrem Dienstort ausrichten und könnten nicht umgekehrt ihren Wohnort in eine weit entfernte Region verlegen, um anschließend eine sofortige Versetzung dorthin zu verlangen, hieß es zur Begründung. Auch das Argument der Lehrerin, dass ihr und ihrem Sohn die Seeluft besser bekomme als die Luft in Recklinghausen, überzeugte die Gerichte nicht. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Politik
Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland
- AFP - 29. Juli 2026, 13:57 Uhr
Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht nach Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte.
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