Wirtschaft

Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne

  • AFP - 9. Juli 2026, 22:30 Uhr
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Autos von Volkswagen
Bild: AFP

Der Betriebsrat des Autobauers Volkswagen hat dem Vorstand ein Ultimatum gestellt. Bis Freitag müsse VW-Chef Oliver Blume sich 'unmissverständlich' zu den drastischen Sparplänen äußern, teilte der Konzernbetriebsrat mit.

Der Betriebsrat des Autobauers Volkswagen hat dem Vorstand ein Ultimatum gestellt. Bis Freitag müsse VW-Chef Oliver Blume sich "unmissverständlich" zu den drastischen Sparplänen äußern, teilte der Konzernbetriebsrat am Donnerstagabend mit. "Der Umgang des Vorstands mit der Belegschaft ist an Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten", erklärte die Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo. Es sei "unverantwortlich, die Belegschaft im Unklaren zu lassen und so in den Urlaub zu schicken".

Komme der Konzernchef der Aufforderung nicht nach, werde es nach der Sommerpause "VW-weit und zeitgleich außerordentliche Betriebsversammlungen" geben, "um die Vorstände dort ans Mikrophon zu zitieren", erklärte der Betriebsrat. Cavallo betonte, dass es keine Werksschließungen geben dürfe und Stellenabbau nur auf freiwilliger Basis und sozialverträglich ablaufen dürfe.

Der Konzernvorstand teilte am Abend nach der Aufsichtsratssitzung mit, die "strategische Neuausrichtung" des Unternehmens werde fortgesetzt. Die Modellpalette werde auf die "attraktivsten Marktsegmente konzentriert" und schrittweise um bis zu 50 Prozent "gestrafft". Die Angebotskomplexität – zum Beispiel die Anzahl möglicher Ausstattungsoptionen – werde um bis zu 75 Prozent reduziert. Die Produktionskapazitäten würden auf neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr angepasst. Angaben zu Stellenstreichungen und Werksschließungen machte der Konzern nicht.

Medienberichten zufolge sollen bei Volkswagen bis zu 100.000 der rund 657.000 Arbeitsplätze weltweit gestrichen werden. Zudem erwägt Konzernchef Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen und Teile der Komponentenfertigung aus der bestehenden Konzernstruktur der Volkswagen AG herauszubrechen und in eigenständige Gesellschaften zu überführen, um die besonderen Mitbestimmungsrechte und die Sperrminorität des Landes Niedersachsen zu unterlaufen, die im VW-Gesetz verankert sind.

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