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Urteil in Prozess um zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erwartet

  • AFP - 9. Juli 2026, 04:01 Uhr
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Sicherheitsmitarbeiter der Bahn
Bild: AFP

Im Prozess um die tödliche Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz wird am Landgericht Zweibrücken das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Im Prozess um die tödliche Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz wird am Donnerstag (10.00 Uhr) am Landgericht Zweibrücken das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Der Verdächtige wurde wenig später im Zug festgenommen. Der Zugbegleiter musste reanimiert werden und starb zwei Tage später in einem Krankenhaus. Die Tat löste Entsetzen und eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals sowie steigende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft aus. Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft dem Mann Mord vor, das Gericht sah aber keine ausreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Im Prozess forderte die Anklage nun im Plädoyer zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung forderte eine milde Strafe.

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