Wirtschaft

Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen

  • AFP - 25. August 2026, 15:51 Uhr
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Fernwärme-Leitung in Duisburg
Bild: AFP

Mit Blick auf Preiserhöhungen beim Fernwärmeanbieter Eon hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen betroffene Kundinnen und Kunden dazu aufgerufen, sich einer Sammelklage anzuschließen. Geschädigte hätten noch bis zum 14. September Zeit dazu.

Mit Blick auf Preiserhöhungen beim Fernwärmeanbieter Eon haben Verbraucherschützer betroffene Kundinnen und Kunden dazu aufgerufen, sich einer Sammelklage anzuschließen. Geschädigte hätten noch bis zum 14. September Zeit dazu, erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag. "Der Eintrag ist kostenlos und online möglich." Die Sammelklage zielt darauf ab, Rückerstattungen für Verbraucherinnen und Verbraucher einzuklagen.

In der Sammelklage geht es um Preissteigerungen für Eon-Fernwärmekunden. Diese seien in den vergangenen Jahren "auffallend" hoch gewesen, gab der Verband an. Der vzbv hält die Preiserhöhungen für rechtswidrig. Die Berechnungsformeln des Unternehmens genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte der Verband. So bezögen sie unter anderem "sachlich ungeeignete Faktoren mit ein".

Eine mündliche Verhandlung fand nach Gerichtsangaben am Montag am Oberlandesgericht Hamm statt. Das Gericht habe dabei angedeutet, "dass die von der Beklagten in den drei konkret in den Blick genommenen Versorgungsgebieten verwendeten Preisanpassungsklauseln unwirksam sein könnten", erklärte es. Am 12. Oktober soll demnach eine Entscheidung verkündet werden.

"Das ist ein gutes Signal für die betroffenen Kundinnen und Kunden", sagt der vzbv-Leiter des Teams Sammelklagen, Ronny Jahn. Offen sei, für wie viele Versorgungsgebiete diese Feststellung gelte - nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts könnte sie auf drei Versorgungsgebiete beschränkt sein.

Ein Eon-Sprecher begrüßte, dass das Oberlandesgericht eine "pauschale Bewertung" der Preisanpassungsklauseln abgelehnt habe. Das Gericht verweise "auf eine genaue Einzelfallbetrachtung, um die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Preisanpassungsklauseln zu prüfen". Lediglich die Hilfsanträge zu drei Versorgungsgebieten habe das Gericht für begründet gehalten.

Jahn vom vzbv kündigte an, dass die Verbraucherzentrale Revision beim Bundesgerichtshof einlegen werde, sollte das Gericht dies am 12. Oktober bestätigen. "Die Teilnahme lohnt sich deshalb weiterhin - unabhängig davon, in welchem Versorgungsgebiet jemand beliefert wird."

Der Verband wies auf den Klage-Check auf seiner Webseite hin, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen können, ob eine Teilnahme an der Sammelklage für sie infrage kommt. Die Klage betreffe Kunden, die einen Fernwärmevertrag mit Eon abgeschlossen haben - es spiele dabei keine Rolle, ob der Vertrag noch laufe.

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