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SPD-Spitzenkandidat in NRW drängt auf AfD-Verbotsverfahren

  • dts - 8. Juli 2026, 15:00 Uhr
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Jochen Ott (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Der Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, Jochen Ott, fordert NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf, noch vor der Wahl im April 2027 gemeinsam mit ihm eine Bundesratsinitiative für ein bundesweites AfD-Verbotsverfahren zu starten.

"Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Rechtsstaat dieses Instrument auch nutzen", sagte Ott der "Frankfurter Rundschau" von Ippen-Media. "Deshalb würde ich als Ministerpräsident eine Bundesratsinitiative für ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen. Und ich biete Hendrik Wüst ganz ausdrücklich an, es noch vor der Wahl in einer parteiübergreifenden Allianz der Mitte gemeinsam auf den Weg zu bringen."

"Die AfD radikalisiert sich immer weiter. Wer diese Partei wählt, muss wissen, wofür sie steht: Sie greift die Grundlagen unseres Zusammenlebens an. Sie stellt die Rechte von Menschen mit Behinderungen infrage, bekämpft die Sichtbarkeit queeren Lebens und propagiert unter dem Schlagwort der `Remigration` Vorstellungen, die mit den Werten unseres Grundgesetzes unvereinbar sind", so Ott.

Auch die nordrhein-westfälische AfD radikalisiere sich weiter: "In der ersten Reihe steht Martin Vincentz, der sich als rechtskonservativer Politiker gibt. Aber er ist längst nur noch ein Feigenblatt in einem Landesverband, in dem völkisch-nationalistische Kräfte an Einfluss gewinnen. Ich befürchte, dass die Radikalen am Ende die Richtung der gesamten Partei bestimmen werden."

Nach dem jüngsten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte verdichteten sich die Hinweise, dass die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens die damit verbundenen Risiken überwögen, so Ott: "Wir sollten deshalb nicht länger warten."

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat die AfD in der Vergangenheit als "Nazi-Partei" bezeichnet. Eine Initiative für ein Verbotsverfahren hat er bislang aber nicht angestrebt. Ein solcher Schritt vor dem Bundesverfassungsgericht müsse absolut "niet- und nagelfest" sein, so Wüst.

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