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42 Jahre nach Tat: Mann in Bayern wegen Mordes an Krankenschwester verurteilt

  • AFP - 29. Juni 2026, 13:44 Uhr
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Justitia
Bild: AFP

Fast 42 Jahre nach der Tötung eine Krankenschwesterschülerin im bayerischen Aschaffenburg ist ihr ehemaliger Lebensgefährte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worde. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Fast 42 Jahre nach der Tötung einer 19-jährigen Krankenschwesterschülerin im bayerischen Aschaffenburg ist ihr ehemaliger Lebensgefährte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Aschaffenburg ging vom Mordmerkmal der Heimtücke aus, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Der mittlerweile 67 Jahre alte Angeklagte soll  die damals 19-Jährige 1984 in ihrem Zimmer in einem Wohnheim des städtischen Krankenhauses mit einem Schal erdrosselt haben. 

Laut Anklage waren der Beschuldigte und das Opfer seit 1982 oder 1983 ein Paar. Der in der Türkei geborene Angeklagte hoffte auf eine baldige Hochzeit, auch im Hinblick auf seine auslaufende Aufenthaltserlaubnis. Die angehende Krankenschwester erwog zunächst eine Heirat, trennte sich aber Anfang 1984 von dem Angeklagten und ging eine Beziehung mit einem im hessischen Hanau stationierten Soldaten der US-Armee ein. 

Tatsächlich wurde ihrem Exfreund der Anklage zufolge einige Monate später die Aufenthaltserlaubnis entzogen und in der Folge auch das Arbeitsverhältnis gekündigt. Wenige Tage nach der Kündigung tauchte der Angeklagte am 30. Juli 1984 im Wohnheim der 19-Jährigen auf, um sie zur Rede zu stellen. Daraufhin entwickelte sich ein Streit, im Zuge dessen er schließlich einen Schal um den Hals der jungen Frau schlang und sie erdrosselte.

Der Angeklagte wurde nach der Tat international gesucht. Im Juli 2025 wurde er in der Türkei festgenommen und einige Zeit später nach Deutschland ausgeliefert. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er in der Zwischenzeit unter Aliaspersonalien erneut in Aschaffenburg gelebt hatte, und zwar von 1998 bis 2014. In dieser Zeit war er nach Polizeiangaben mit einer Deutschen verheiratet und arbeitete als Handwerker im Landkreis Aschaffenburg. Später lebte er bis zu seiner Festnahme wieder in der Türkei.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten in dem Prozess nach Angaben der Gerichtssprecherin lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidigung beantragte hingegen einen Freispruch, weil ein Mord nicht nachweisbar und ein möglicher Totschlag zudem bereits verjährt sei. 

Der Angeklagte hatte die Tötung seiner Exfreundin zu Prozessbeginn gestanden. Er ließ durch seine Verteidigung aber erklären, weder heimtückisch noch aus niederen Beweggründen gehandelt zu haben.

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