Die Bundesländer wollen den Handel mit bestimmten Gegenständen verbieten, die einen direkten Bezug zu Opfern der NS-Zeit haben. Dies beschloss der Bundesrat am Freitag in Berlin. Dabei geht es etwa um Dokumente, Briefe oder Tagebücher von KZ-Häftlingen, Judensterne und weitere persönliche Besitztümer. Verstöße sollen strafbar sein.
Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Gesetzentwurf stellt klar, dass kommerzielle Interessen dem Andenken an die Opfer des Nationalsozialismus untergeordnet werden müssten, da sie deren Würde verletzten. Ausnahmen von dem Handelsverbot sollen beispielsweise für Museen, Bibliotheken und Archive gelten, die sich für die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen.Â
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag eingebracht. Vorgeschriebene Beratungsfristen gibt es dort allerdings nicht.
Politik
Bundesrat will Handel mit Besitztümern von NS-Opfern verbieten
- AFP - 12. Juni 2026, 11:52 Uhr
Die Bundesländer wollen den Handel mit bestimmten Gegenständen verbieten, die einen direkten Bezug zu Opfern der NS-Zeit haben. Einen Gesetzentwurf dafür beschloss der Bundesrat am Freitag in Berlin. Er wird nun im Bundestag eingebracht.
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