Um geringere Asylleistungen vor einer geplanten Abschiebung geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundessozialgericht fragte die Richterinnen und Richter in Luxemburg, ob abgelehnten Asylbewerbern die Leistungen für den Zeitraum vor ihrer Überstellung in ein anderes EU-Land gekürzt werden dürfen. Geklagt hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan, der gemäß den Dublin-Regeln 2022 nach Rumänien gebracht werden sollte. (Az. C-621/24)
Der Mann hatte vor seiner Ankunft dort bereits einen Asylantrag gestellt. Für die Zeit bis zu seiner geplanten Abschiebung gewährte ihm der bayerische Landkreis Schweinfurt nur Sachleistungen für Essen, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit, aber kein Geld. Inzwischen wurden die Regeln für sogenannte Dublin-Flüchtlinge noch einmal verschärft. Nach zwei Wochen Überbrückung sollen sie nur noch in Härtefällen Sozialleistungen bekommen, wenn die Ausreise möglich ist.
Politik
EuGH urteilt über Kürzung von Asylleistungen vor geplanter Abschiebung in Deutschland
- AFP - 4. Juni 2026, 04:00 Uhr
Um geringere Asylleistungen vor einer geplanten Abschiebung geht es am EuGH. Das Bundessozialgericht fragte, ob abgelehnten Asylbewerbern die Leistungen für den Zeitraum vor ihrer Überstellung in ein anderes EU-Land gekürzt werden dürfen.
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