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Schauspieler Ulmen unterliegt in Streit mit "Spiegel" größtenteils vor Gericht

  • AFP - 8. Mai 2026, 17:20 Uhr
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Darstellung der Justitia
Bild: AFP

Im Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem 'Spiegel' hat das Landgericht Hamburg vorläufig einen großen Teil der von Ulmen angegriffenen Berichterstattung erlaubt. Ulmen kann noch Beschwerde einlegen.

Im Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem "Spiegel" hat das Landgericht Hamburg vorläufig einen großen Teil der von Ulmen angegriffenen Berichterstattung erlaubt. Das Nachrichtenmagazin durfte über bestimmte Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schreiben, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ulmens Anwälte legten nach eigenen Angaben "umgehend" Beschwerde dagegen ein und bezeichneten die Gerichtsentscheidung als "evident rechtsfehlerhaft".

Der Schauspieler hatte einstweilige Verfügungen mit Bezug auf fünf Passagen der Artikel beantragt und wollte so erreichen, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden. Nur in Bezug auf einen der Abschnitte hatte er nun Erfolg. Die übrigen strittigen Äußerungen erklärte das Landgericht für zulässig.

Demnach durfte das Magazin über Gewaltvorwürfe berichten. Aus dem Kontext der Beiträge entstehe außerdem der Verdacht, dass Ulmen fremde Deepfake-Videos verschickt habe, die Fernandes zeigen sollten. Auch das hielt das Gericht für zulässig. 

Der "Spiegel" habe die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet, erklärte es. Der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen liege vor. Außerdem durfte das Magazin aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger zitieren. 

Untersagt wurden dagegen bestimmte Äußerungen über einen aufgehobenen Gerichtstermin in Palma de Mallorca. Der "Spiegel" erklärte am Freitag bereits, dass er seine Berichterstattung diesbezüglich "leicht geändert und dies durch einen Transparenzhinweis entsprechend kenntlich gemacht" habe. Gegen diese Entscheidung des Gerichts will das Magazin Widerspruch einlegen.

Ulmens Anwälte Christian Schertz und Simon Bergmann kritisierten die Entscheidung des Gerichts am Freitag. Insofern dieses zu dem Ergebnis komme, es lägen hinreichende Beweistatsachen für eine Verdachtsberichtserstattung vor, sei dies "evident rechtsfehlerhaft", hieß es in einer Erklärung. Weitere, von dem Landgericht angeführte Zurückweisungsgründe seien ebenfalls "nicht nachvollziehbar". Es sei sofort Beschwerde am Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht worden. 

Der "Spiegel" hatte zuerst über die Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann berichtet. Nach Auswertung dieser Berichterstattung sprach die Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Itzehoe Ende März von einem Anfangsverdacht gegen Ulmen und verwies zugleich darauf, dass für den Schauspieler weiter die Unschuldsvermutung gelte. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, er habe gefälschte pornografische Aufnahmen verbreitet, die Fernandes darstellen sollen.

Der heute 50 Jahre alte Ulmen und die 44-jährige Moderatorin und Schauspielerin Fernandes waren seit 2011 ein Paar, vergangenes Jahr gaben sie ihre Trennung bekannt. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter.

Fernandes' Vorwürfe führten in Deutschland zu einer Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte in der Folge an, Gesetzeslücken schließen zu wollen. 

Mitte April stellte sie einen Gesetzentwurf vor, der Lücken im Strafrecht schließen und Opfern mehr Möglichkeiten geben soll, sich zur Wehr zu setzen. So soll etwa das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. An den Plänen wurde aber schon seit Längerem gearbeitet, die schwarz-rote Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag ein Gesetz gegen digitale Gewalt vereinbart.

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