Brennpunkte

Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte

  • AFP - 9. Februar 2026, 16:40 Uhr
Bild vergrößern: Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte
Darstellung der Justitia
Bild: AFP

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Bundesverwaltungsgericht länger geprüft als zunächst angekündigt. Das Gericht verschob den ursprünglich für Dienstag angesetzten Urteilstermin.

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Bundesverwaltungsgericht länger geprüft als zunächst angekündigt. Das Leipziger Gericht verschob am Montag den ursprünglich für Dienstag angesetzten Urteilstermin auf einen späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt. Die mündliche Verhandlung wird demnach auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet. (Az. 6 A 18.23)

Der Antrag wurde mit einem neuen Sachverhalt begründet, der erst nach der Verhandlung vom 28. Januar bekannt geworden sei. Es geht den Angaben zufolge um Erkenntnisse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen jemanden im Umfeld der verbotenen Gruppe wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz.

Es gebe Anlass zu weiteren Erwägungen beziehungsweise ergänzenden Ermittlungen, teilte das Gericht mit. Beide Seiten müssten sich dazu in einer mündlichen Verhandlung äußern können. Wann die neue Verhandlung stattfindet, war noch nicht bekannt.

Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. Es begründete das Verbot damit, dass der Verein sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene. 

Die Artgemeinschaft zog vor das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist und am 28. Januar zum ersten Mal in dem Fall verhandelte. Sie macht geltend, dass sie eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden.

Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.

Weitere Meldungen

Lang: "Deepfake-Porno fühlt sich schlimmer an als jede Beleidigung"

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die frühere Grünenchefin Ricarda Lang hat selbst Erfahrung mit digitaler sexualisierter Gewalt gemacht. Dem "Spiegel" sagte sie: "Ich weiß

Mehr
Mindestens 22 Verletzte nach Entgleisung von Personenzug in Russland

Bei der Entgleisung eines Personenzugs in der russischen Region Uljanowsk sind mindestens 22 Menschen verletzt worden. Sieben Waggons des Zuges, der von Tscheljabinsk im Ural nach

Mehr
Wadephul verteidigt Nato gegen Trump-Kritik

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat sich beunruhigt über Äußerungen von US-Präsident Donald Trump zu einem möglichen Austritt der

Mehr

Top Meldungen

SPD kritisiert "immer neue Forderungen" der Union zum Verbrenner-Aus

Die SPD hat der Union eine Blockade beim sogenannten Verbrenner-Aus vorgeworfen. "Es schadet dem Wirtschaftsstandort, dass die CDU, immerhin Kanzlerpartei, mit immer neuen

Mehr
Lang fordert Recht auf Homeoffice als Spritsparmaßnahme

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Angesichts stark gestiegener Spritpreise fordert Grünen-Politikerin Ricarda Lang ein Recht auf Homeoffice, um Beschäftigte zu entlasten. "Jeder

Mehr
Ex-Wirtschaftsweise drängt Reiche und Habeck zum Krisen-Gespräch

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Ökonomin Ulrike Malmendier hat einen Austausch zwischen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und ihrem Vorgänger Robert

Mehr