Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will vor dem Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl erzwingen - betritt damit allerdings Neuland. Das Gesetz sehe keinen Anspruch auf eine Neuauszählung vor, sagte am Montag der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in Berlin bei der Vorstellung der BSW-Wahlprüfungsbeschwerde. Die Partei betrete deshalb mit ihrer Forderung "Neuland". Kritik am Auftreten des BSW kommt von den Grünen.
Es habe "strukturelle, systematische Wahlfehler aus vielerlei Quellen" gegeben, sagte Degenhart. Diese sollten dem Bundesverfassungsgericht Anlass zu "einer eingehenden Prüfung" geben.
"Je knapper das Wahlergebnis, desto mehr muss allen Hinweisen nachgegangen werden", betonte der Verfassungsrechtler. Denn das Ergebnis müsse "über jeden Zweifel erhaben sein". Dazu sei eine vom Bundesverfassungsgericht angeordnete vollständige Neuauszählung notwendig. Es gehe um das "Vertrauen in die Demokratie".
Dem BSW fehlten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nur etwa 9500 Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Die Partei machte schon direkt nach der Wahl Auszählungsfehler geltend und forderte eine Neuauszählung.Â
Zunächst legte sie Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ein, das Parlament lehnte diesen aber ab. Es sah keine mandatsrelevanten Wahlfehler, die sich also auf die Sitzverteilung im Parlament ausgewirkt haben.Â
Nun will das BSW eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Dies soll mit Fristende am 18. Februar erfolgen, wie Degenhart verkündete. Das Karlsruher Gericht könnte dem Verfassungsrechtler zufolge im Rahmen seiner Beweiserhebung eine Neuauszählung anordnen und danach gegebenenfalls das Wahlergebnis für teilweise oder vollständig ungültig erklären. Diese Ungültig-Erklärung will das BSW erreichen: "Genau das beantragen wir", betonte der Jurist.
Der emeritierte Rechtsprofessor Degenhart vertritt das BSW zusammen mit dem Anwalt Uwe Lipinski vor dem Bundesverfassungsgericht. Es seien zu viele Wahlfehler passiert, sagte auch Lipinski. Er zeigte sich dabei zuversichtlich, dass das Gericht "innerhalb von wenigen Monaten" zu einer Entscheidung kommt.
Das BSW sieht konkret drei Arten von Wahlfehlern, wie Parteichefin Amira Mohamed Ali am Montag ausführte: Stimmen für das BSW seien entweder fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet, wegen einer schlechten Platzierung auf dem Stimmzettel übersehen oder fälschlicherweise als ungültig gewertet worden. Das BSW geht von einem Potenzial von knapp 33.000 falsch gezählten Stimmen aus.
Der aktuelle Bundestag sei womöglich nicht korrekt zusammengesetzt, sagte Parteigründerin Sahra Wagenknecht. Die Bundesregierung habe damit "keine demokratische Legitimation". Wagenknecht forderte das Bundesverfassungsgericht auf, "mit einer mutigen Entscheidung den Weg für eine Neuauszählung" freizumachen.
Das Karlsruher Gericht hat erst einmal eine Bundestagswahl für ungültig erklärt - und zwar die Bundestagswahl von 2021 in mehreren Berliner Wahlbezirken. Anschließend fand eine Teil-Wiederholung statt. Dies will aber das BSW explizit nicht: Die Wahl von 2025 soll nicht wiederholt, sondern nur neu ausgezählt werden.Â
Kritik am Auftreten des BSW kommt von den Grünen. "Der Rechtsweg steht dem BSW offen und den soll es gerne nutzen", sagte am Montag Grünen-Chef Felix Banaszak über die Klage der Wagenknecht-Partei. Zugleich kritisierte er diese und ihre Vertreter dafür, "mit so einem Geraune das Grundvertrauen in unsere Institutionen immer weiter in Frage zu stellen".
"Ich habe das noch nie erlebt, dass ein Wahlergebnis in einer solch systematischen Form in Frage gestellt wird", fügte Banaszak hinzu. Dabei gebe es "keine verlässlichen Hinweise darauf, dass da systematisch zu Lasten des BSW gearbeitet wurde oder falsch ausgezählt wurde".
Politik
Staatsrechtler: BSW betritt mit Klage in Karlsruhe "Neuland"
- AFP - 9. Februar 2026, 15:37 Uhr
Das BSW will vor dem Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl erzwingen - betritt damit allerdings Neuland. Das Gesetz sehe keinen Anspruch auf eine Neuauszählung vor, sagte der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart.
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