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Obdachlosen in Berlin totgetreten: Schuldspruch für Täter wird neu verhandelt

  • AFP - 30. Januar 2026, 12:34 Uhr
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Spree in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofs
Bild: AFP

Anderthalb Jahre nach der Tötung eines Obdachlosen in Berlin muss das Landgericht der Hauptstadt neu über den Schuldspruch und die Strafe für den Täter verhandeln. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Geprüft wird, ob es doch Mord war.

Anderthalb Jahre nach der Tötung eines Obdachlosen in Berlin muss das Landgericht der Hauptstadt neu über den Schuldspruch und die Strafe für den Täter verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen den 42-Jährigen aus dem März 2025 teilweise auf, wie aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht. Neu geprüft werden muss, ob es womöglich doch ein Mord war. (Az. 5 StR 417/25)

Das Landgericht hatte den 42-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Es stellte fest, dass er den 48 Jahre alten Obdachlosen im Juli 2024 mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper tötete. Zuvor seien dem Täter am Hauptbahnhof Rucksack und Koffer gestohlen worden, wahrscheinlich vom späteren Opfer. 

Er war eigentlich auf der Durchreise. Nach dem Verlust seiner Sachen musste er erst im Freien und dann in einer Notunterkunft schlafen, bis er sich Ersatzdokumente beschaffen konnte. Er habe einen anderen obdachlosen Mann getroffen, der mutmaßlich seine gestohlenen Schuhe trug - dieser gab an, sie vom späteren Opfer bekommen zu haben.

Beide Männer - der spätere Täter und das spätere Opfer - sollen sich dann gestritten haben, der 48-Jährige habe seinen Gegner dabei mit einem Messer attackiert. Das konnte der 42-Jährige aber abwehren. Am Folgetag habe er den anderen Mann getötet. Dieser blieb nach den Tritten am Tatort liegen, er starb nach einigen Stunden.

Ein Sicherheitsmann fand das leblose Opfer und alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Der flüchtige Verdächtige wurde durch Bilder einer Überwachungskamera identifiziert. Er wurde einige Tage nach der Tat am Berliner Hauptbahnhof wiedererkannt und festgenommen.

Die Feststellungen zum Tatgeschehen ließ der BGH bestehen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin trug er dem Landgericht aber auf, neu zu prüfen, ob es sich nicht doch um einen Mord aus Heimtücke handelte.

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