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Schule muss Praktikum bei Brandenburger AfD-Abgeordnetem nicht zustimmen

  • AFP - 16. Januar 2026, 15:48 Uhr
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Darstellung der Justitia
Bild: AFP

Eine Schule ist nicht dazu verpflichtet, einem Schülerbetriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg zuzustimmen. Die Schulleitung darf das Praktikum für ungeeignet halten, wie das OVG Berlin-Brandenburg entschied.

Eine Schule ist nicht dazu verpflichtet, einem Schülerbetriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg zuzustimmen. Die Schulleitung darf das von einer Schülerin gewünschte Praktikum für ungeeignet halten, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag entschied. Denn der Landesverfassungsschutz habe die Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, und der betreffende Abgeordnete gehöre dem Vorstand des Landesverbands an.

Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung an Stelle des Unterrichts, wie das Gericht ausführte. Die Schule habe darum einen weiten pädagogischen Gestaltungsspielraum bei der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet sei. Diesen habe sie nicht überschritten. Die Schulleitung habe die Einstufung durch den Verfassungsschutz auch nicht selbst überprüfen müssen.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder und wies die Beschwerde der Schülerin zurück. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

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