Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten ist eine Beschwerde des Angeklagten gescheitert. Taleb A. wandte sich ohne Erfolg dagegen, dass das Magdeburger Landgericht am 18. Dezember ohne ihn verhandelt hatte, wie das Oberlandesgericht Naumburg am Mittwoch mitteilte. A. war an dem Tag aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.
Es war der 13. Verhandlungstag in dem Prozess am Landgericht, der am 10. November begonnen hatte. Schon am zweiten Verhandlungstag gestand A., einen Angriff geplant zu haben. Er habe "mit Absicht angegriffen". Dabei bestritt er aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Außerdem kündigte er an dem Tag einen Hungerstreik an.
Da das Landgericht am 18. Dezember in seiner Abwesenheit verhandelte, reichte sein Verteidiger eine Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht erklärte diese aber nun für unzulässig. Entscheidungen vor einem Urteil im Strafprozess könnten nicht mit einer Beschwerde angefochten werden. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Angeklagte zuvor noch nicht vernommen wurde - das sei aber in Magdeburg nicht der Fall, denn A. habe vor Gericht schon vieles über die Vorwürfe gegen ihn gesagt.
Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt hatte laut Anklage am 20. Dezember 2024 bei seiner Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt zahlreiche Menschen erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wollte A. "eine unbestimmte große Zahl von Menschen" töten.
Die Verhandlung vor dem Landgericht soll am Donnerstag weitergehen. Am Mittwoch teilte das Gericht mit, dass der Angeklagte nach derzeitigem Stand verhandlungsfähig sein werde und an dem Termin teilnehmen müsse. Für den Prozess sind bislang Termine bis Mitte März bestimmt.
Brennpunkte
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde
- AFP - 7. Januar 2026, 16:40 Uhr
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten ist eine Beschwerde des Angeklagten gescheitert. Taleb A. wandte sich ohne Erfolg dagegen, dass das Magdeburger Landgericht an einem Tag ohne ihn verhandelt hatte.
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