Politik

Bundesregierung: US-Sanktionen gegen HateAid "nicht akzeptabel"

  • AFP - 29. Dezember 2025, 15:25 Uhr
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Smartphone vor Europaflagge
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Die Bundesregierung hat Vorwürfe der US-Regierung gegen die Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid und weitere Menschen, die sich gegen Hassbotschaften im Internet engagieren, als unberechtigt zurückgewiesen.

Die Bundesregierung hat Vorwürfe der US-Regierung gegen die Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid und weitere Menschen, die sich gegen Hassbotschaften im Internet engagieren, als unberechtigt zurückgewiesen. Die US-Sanktionen gegen die Betroffenen seien "nicht akzeptabel", sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin. Ähnlich hatten sich zuvor auch Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) geäußert.

Die US-Regierung wirft den HateAid-Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sowie weiteren Personen "Zensur" im Internet vor. Die Betroffenen seien "radikale Aktivisten" hieß es. Sie wurden mit einer Einreisesperre für die USA belegt. Sanktioniert wurde auch der frühere EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Er gilt als der Architekt des EU-Gesetzes für digitale Dienste, des Digital Services Act (DSA). Das Gesetz schreibt allen Plattformen vor, "illegale Inhalte" unverzüglich zu löschen.

"Welche Regeln in Europa gelten, entscheiden wir gemeinsam mit unseren Partnern in der EU", stellte Hille mit Blick auf das Vorgehen der US-Regierung klar. "US-Unternehmen in Europa haben unsere Regeln zu akzeptieren", verlangte auch ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales. Die von Seiten der USA verhängten Sanktionen müssten "überprüft und aufgehoben werden", forderte er weiter.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts kündigte an, die Bundesregierung werde ihr Vorgehen in der Angelegenheit mit europäischen Partnerstaaten abstimmen. Der US-Vorwurf des "radikalen Aktivismus" entbehre "jeglicher Grundlage", sagte auch er. Vielmehr müsse Meinungsfreiheit "vor staatlichen Einschüchterungsversuchen geschützt werden".

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