Im Prozess um eine tödliche Amokfahrt am Rosenmontag in Mannheim ist der Beschuldigte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt ordnete nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag zugleich an, den 40 Jahre alten Mann in einer Psychiatrie unterzubringen.
Der Beschuldigte hatte nach Feststellungen des Gerichts am 3. März in der Mannheimer Innenstadt mit einem Auto gezielt und bei hohem Tempo Menschen umgefahren. Ein Mann und eine Frau starben. Mehrere weitere Menschen wurden verletzt, bevor ein Taxifahrer den Mann stoppen konnte. Ein politisches Tatmotiv gibt es laut Anklageschrift nicht, dafür leidet der Beschuldigte demnach seit Jahren an einer psychischen Erkrankung.
Das Urteil erging wegen zweifachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes sowie einiger geringerer Delikte. Es entsprach der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten sich in ihren Plädoyers ebenfalls für eine Unterbringung in der Psychiatrie ausgesprochen. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf kein bestimmtes Strafmaß.
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Urteil nach tödlicher Amokfahrt in Mannheim: Lebenslange Haft und Psychiatrie
- AFP - 18. Dezember 2025, 13:12 Uhr
Im Prozess um eine tödliche Amokfahrt am Rosenmontag in Mannheim ist der Beschuldigte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt ordnete zugleich an, in einer Psychiatrie unterzubringen.
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