Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat zwei Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt. Ein inzwischen 35-Jähriger soll für ein Jahr und zehn Monate in Haft, wie das Gericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt am Dienstag mitteilte. Ein mitangeklagter heute 29-Jähriger erhielt eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.
Beide wurden wegen der Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation und eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig gesprochen. Sie waren befreundet mit einem Mann, den das OLG wegen der Mitgliedschaft beim IS bereits 2023 rechtskräftig verurteilt hatte. Dieser sammelte in Deutschland Spenden für die Befreiung von verhafteten Frauen von IS-Mitgliedern und ihre finanzielle Unterstützung.
Im Juni 2020 übergab der heute 35-Jährige 2500 Euro an einen Bekannten des bereits rechtskräftig verurteilten Manns. 2200 Euro davon wurden über das sogenannte Hawala-Banking nach Syrien transferiert. Das Geld wurde für die Schleusung einer aus einem Lager geflohenen IS-Angehörigen benutzt.
Im Juli 2020 transferierte der heute 29-Jährige rund 2000 Euro ebenfalls über Hawala-Banking an den IS. Laut Urteil nahmen beide in Kauf, dass das Geld dem IS zugute kommt. Der heute 35-Jährige sitzt seit Oktober 2024 in Untersuchungshaft. Der Senat ordnete mit dem Urteil die Fortdauer seiner Haft an.
Brennpunkte
Haft- und Bewährungsstrafen für zwei IS-Unterstützer wegen Spenden in Stuttgart
- AFP - 11. November 2025, 12:20 Uhr
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat zwei Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt. Ein inzwischen 35-Jähriger soll für ein Jahr und zehn Monate in Haft.
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