Politik

Neuer fraktionsübergreifender Anlauf für AfD-Verbotsverfahren im Bundestag

  • AFP - 22. Oktober 2025, 00:25 Uhr
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Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen einen neuen Anlauf für einen AfD-Verbotsantrag starten. 'Der nächste Schritt sollte nun darin bestehen, unabhängig und mit höchster juristischer Sorgfalt Belege zu sammeln und die Erfolgsaussichten eines Antrags prüfen zu lassen', sagte die SPD-Politikerin Wegge.

Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen einen neuen Anlauf für einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren starten. "Der nächste Schritt sollte nun darin bestehen, unabhängig und mit höchster juristischer Sorgfalt Belege zu sammeln und die Erfolgsaussichten eines Antrags prüfen zu lassen", sagte die SPD-Politikerin Carmen Wegge der "Rheinischen Post" vom Mittwoch. Ein konkreter Zeitpunkt stehe aber "noch nicht fest, da zunächst die rechtliche Substanz und Solidität der Beweisgrundlage entscheidend sind".

Diese Prüfung solle aber "zügig, gründlich und im Schulterschluss aller demokratischen Kräfte" passieren, betonte Wegge. "Denn der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung duldet keinen Aufschub."

Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic sagte: "Wir haben den anderen demokratischen Fraktionen Anfang September einen Weg vorgeschlagen, wie wir die Vorbereitung eines möglichen Antrags zur Überprüfung eines AfD-Verbots auf die Schiene setzen können." In der Union gebe es aber eine "abwartende Haltung".

Die Parlamentsgeschäftsführerin ihrer Fraktion sagte, die Nähe der AfD "zu autokratischen Staaten wie China und Russland" sei "besorgniserregend". "Wir müssen davon ausgehen, dass die AfD ein trojanisches Pferd Putins ist und als solches in den Parlamenten von Bund und Ländern ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt", sagte sie.

Über ein Verbot der in Teilen als rechtsextremistisch eingestuften AfD kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen Antrag für ein Prüfverfahren kann der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte es eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag gegeben, die aber wegen der Neuwahl nicht mehr zur Abstimmung gestellt wurde.

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