Finanzen

Steuerzahlerbund fürchtet Zweckentfremdung von Infrastrukturschulden

  • dts - 10. Juni 2025, 19:37 Uhr
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Reiner Holznagel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Verein "Bund der Steuerzahler" und die Union haben vor einer Zweckentfremdung der Infrastruktur-Schulden durch die Länder gewarnt. "Der 100-Milliarden-Blankocheck für die Länder weckt Begehrlichkeiten, Dinge zu finanzieren, für die er gar nicht vorgesehen war", sagte Vereinspräsident Reiner Holznagel dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe).

Der Bund will den Bundesländern laut Gesetzesentwurf weitgehend freie Hand lassen, wie sie die für sie reservierten 100 Milliarden Euro für die Sanierung der Infrastruktur investieren. "Die Länder stellen die zweckentsprechende Mittelverwendung sicher und legen hierfür die Verfahren fest", heißt es im "Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen" des Bundesfinanzministeriums, über den das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) berichtet.

Wo konkret sie aber investieren, "obliegt im Wesentlichen den Ländern". Bei den Ländern bestehe "insbesondere" bei Bildung, der Energie- und Verkehrsinfrastruktur, bei Krankenhäusern, der Digitalisierung und dem Bevölkerungsschutz "ein hoher Investitionsbedarf", heißt es in dem Entwurf. Das Geld ist Teil des Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro, das Union, SPD und Grüne gemeinsam verabschiedet haben, um die Infrastruktur des Landes zu modernisieren und in Klimaschutz zu investieren.

Angesichts der Erfahrungen mit den Ländern besteht bei der Union die Sorge, die Länder könnten das Geld aber nicht für Investitionen, sondern etwa zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen. "Damit die erwünschten - auch ökonomischen - Effekte eintreten und das ganze Projekt von Erfolg gekrönt ist, müssen die Länder die entsprechenden Mittel auch konsequent an die Kommunen durchreichen", sagte Unions-Haushaltspolitiker Christian Haase (CDU). "Daher sollte der Mittelanteil, der auf sie entfällt, eher in Richtung 70 Prozent gehen." Bislang ist im Gesetz festgehalten, dass die Länder "mindestens" 60 Prozent der Mittel an die Kommunen weiterreichen sollen.

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