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Poseck kritisiert Umgang mit mutmaßlich rechtsextremen Polizisten

  • dts - 16. Mai 2025, 13:00 Uhr
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Roman Poseck (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat den Umgang der Justiz mit Polizeibeamten kritisiert, die in einer Chatgruppe in Frankfurt am Main rassistische und rechtsextreme Nachrichten ausgetauscht haben sollen.

"Wenn wir Extremismus bekämpfen wollen, müssen alle drei Staatsgewalten an einem Strang ziehen. Insofern würde ich mir mit Blick auf die Frankfurter Chatgruppe schon etwas mehr Unterstützung durch die Justiz wünschen", sagte Poseck dem "Spiegel".

Poseck äußerte sich kritisch zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Das Gericht hatte die Suspendierung eines der Beamten aus dieser Chatgruppe aufgehoben und ihm erlaubt, in den Polizeidienst zurückzukehren. "Dieser Beamte war in einer Gruppe, in der eine große Zahl rechtsextremer Inhalte geteilt wurden", so Poseck. 13 solcher Chats habe er selbst veröffentlicht. "Das ist aus meiner Sicht unvereinbar mit einem Dienst in der Polizei", sagte der Innenminister. "Extremisten haben im Staatsdienst nichts zu suchen, erst recht nicht bei der Polizei."

Deshalb ziehe das Land Hessen nun in die nächste Instanz. Die rechtsextreme Chatgruppe "Itiotentreff", der insgesamt fünf Polizeibeamte aus Frankfurt am Main angehört hatten, wurde bereits 2018 entdeckt. Einer dieser Beamten sei mittlerweile im Ruhestand, gegen die übrigen habe das Ministerium eine Entfernung aus dem Dienst beantragt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Ende April in einem ersten Fall entschieden, dass die Suspendierung des Beamten ausgesetzt werden müsse.

Diese Entscheidung könne er nicht nachvollziehen, sagte Poseck. Der CDU-Politiker, der früher selbst Richter und Präsident des Frankfurter Oberlandesgerichts war, zeigte sich auch unzufrieden mit der Dauer des Verfahrens. Die Justiz habe zunächst jahrelang geprüft, ob die Urheber der Chats auch gegen Strafrecht verstoßen haben. Das sei am Ende verneint worden. "Das kommt im Rechtsstaat vor, aber diese überschaubare Rechtsfrage hätte aus meiner Sicht deutlich früher geklärt werden können", sagte Poseck.

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