Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung hat keiner der Fahrstreifen Vorrang. Wie der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil betont hat, gilt an solch einer Stelle das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch bei zwei gleichauf in die Engstelle fahrenden Fahrzeugen ergebe sich kein regelhafter Vortritt des rechts fahrenden Fahrzeugs, fasst „RA Online“ das Urteil zusammen. In dem verhandelten Fall hatte eine Pkw-Fahrerin geklagt, die auf der rechten Spur auf eine Engstelle zugefahren und mit einem Lkw auf der linken Spur kollidiert war. Die von den Vorinstanzen hälftig verteilte Schuld wollte sie nicht akzeptieren. (Az.: VI ZR 47/2)
Motor
Recht: Verengte Fahrbahn - Kein Vorrecht für rechts
- Holger Holzer/SP-X - 1. April 2025, 11:15 Uhr
In vielen Fällen gilt im Verkehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zum Beispiel an beidseitigen Fahrbahnverengungen.
Weitere Meldungen
Mobilität wird zur strategischen Steuerungsaufgabe
Kosten entstehen im Fuhrpark längst nicht erst dann, wenn ein Fahrzeug tatsächlich auf der Straße
MehrDie aktuelle Situation im Maschinen- und Spezialtransport
Die Überwachung von Lasten im Maschinen- und Spezialtransport stellt eine komplexe Herausforderung dar.
MehrSie stehen in der Garage, betrachten Ihr Auto und denken sich: "Ein frischer Anstrich könnte nicht schaden." Vielleicht hat der Lack schon bessere Tage gesehen, oder Sie
MehrTop Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Linken-Chef Luigi Pantisano begrüßt die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nach einer Stromsteuersenkung für alle. "Die
MehrIngolstadt (dts Nachrichtenagentur) - Die angeschlagene Volkswagen-Tochter Audi ist offenbar in fortgeschrittenen Planungen für das erste eigene Werk in den USA. Das berichtet
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Chef der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, schließt eine künftige Führungsfunktion bei der RAG-Stiftung aus. "Ich strebe keine
Mehr














