Motor

Neue Führerscheinregeln in der EU - Fahrverbot auch bei Verstößen im Ausland

  • Holger Holzer/SP-X - 26. März 2025, 15:55 Uhr
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Deutsche Verkehrssünder können sich im Ausland bald nicht mehr sicher fühlen Foto: SP-X

Die Führerscheinregeln sind in der EU immer noch nicht einheitlich. Das soll sich bald teilweise ändern.

Die EU hat neue Regeln für den Führerschein auf den Weg gebracht. Parlament und Mitgliedsstaaten wollen mehr Zusammenarbeit und Digitalisierung sowie härtere Regeln für Verkehrssünder. Ein Überblick der nun verabschiedeten Pläne.

Grenzüberschreitender Führerscheinentzug:
Künftig sollen Fahrverbote nach schweren Regelverstößen auf alle EU-Mitgliedsländer ausgeweitet werden. Die Regelung greift bei Delikten wie Trunkenheit am Steuer, Geschwindigkeitsübertretungen oder Unfällen mit Todesfolge. Voraussetzung ist, dass der Staat, in dem der Verstoß erfolgt ist, ein mindestens dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Bislang kann nur das Land, das den Führerschein ausstellt, generelle Fahrverbote verhängen. Bei Unfällen im Ausland gilt das Verbot nur vor Ort.

Keine Gesundheitstests:
Die im Vorfeld diskutierten obligatorischen Gesundheitstests für ältere Autofahrer wird es auf EU-Ebene nicht geben. Die Mitgliedstaaten können aber eigene Regeln einführen. Auch der Vorschlag, den von Menschen über 70 auf eine fünfjährige Geltungsdauer zu beschränken, ist vom Tisch.

Digitaler Führerschein:
Bis spätestens 2030 soll es einen europaweit einheitlichen digitalen Führerschein geben. Als gleichwertige Alternative bleibt aber auch die Ausstellung eines physischen Führerscheins bestehen. Die Gültigkeit beider Varianten ist auf 15 Jahre begrenzt.

Erleichterungen für Wohnmobile:
Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen künftig Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden. Voraussetzung ist allerdings ein spezielles Training oder eine Prüfung. Bei den aufgrund ihrer Batterie schweren elektrischen Wohnmobilen entfällt die Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren unfallfrei ist.

B-196 auch fürs Ausland:
Der Leichtkraftrad-Führerschein B 196 gilt künftig auch im Ausland. Bisher war die Regelung für 125er nur im Inland gültig.

Begleitetes Fahren
Das in Deutschland erfolgreich etablierte Begleitete Fahren mit 17 wird auf die gesamte Union ausgeweitet. Auch für Lkw wird dieses Modell freiwillig angeboten, mit dem Ziel, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Probezeit
Eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger soll EU-weit eingeführt werden. Wer währenddessen etwa mit Alkohol im Blut oder riskanter Fahrweise erwischt wird, muss mit besonders strengen Strafen rechnen.

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