Mit einem Mobilitätsdatengesetz will die Bundesregierung die Nutzung von Bahn, Carsharing, Taxi und Co. künftig vereinfachen. Der nun vorgelegte Regierungsentwurf verpflichtet Unternehmen, Fahrpläne und Echtzeit-Daten zur Verfügbarkeit öffentlich zur Verfügung zu stellen, etwa für Mobilitäts-Apps oder multimodale Plattformen. Das Gesetz sieht aber auch auch Ausnahmen vor: So können Dateninhaber geltend machen, bestimmte Informationen und Daten nicht bereitstellen zu müssen, weil diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beweislast tragen die Unternehmen.
Verbraucherschützer hatten die entsprechende Passage bereits im Vorfeld kritisiert. Das Gesetz könne dadurch zum zahnlosen Tiger werden. Die Regelung zu Betriebsgeheimnissen ist mit Rücksicht auf die Unternehmen der Branche in den Entwurf eingeflossen. Diese hatten Befürchtungen geäußert, die Veröffentlichungspflicht könnte der Konkurrenz Einblick etwa in die Auslastung auf bestimmten Linien geben. In Kraft treten soll das Gesetzt nach aktueller Planung Anfang 2026.
Motor
Mobilitätsdatengesetz - Mehr Transparenz im Transport
- Holger Holzer/SP-X - 2. Dezember 2024, 12:23 Uhr
Der multimodale Verkehr leidet in Deutschland bislang unter Informationsmangel. Dieser soll 2026 behoben werden. Doch Ausnahmen bleiben.
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