Der Papierführerschein wird spätestens nach dem Jahreswechsel zur absoluten Seltenheit. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Jahrgänge ab 1971 das alte Dokument gegen einen neuen Scheckkartenführerschein eingetauscht haben. Danach dürften nur noch die vor 1953 Geborenen die Papiervariante nutzen. Sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine. In Deutschland mussten die ersten Jahrgänge Anfang 2022 ihre Dokumente umstellen, weitere Alterskohorten waren 2023 und 2024 an der Reihe. Auch Inhaber eines alten Kartenführerscheins, der ab 1999 ausgestellt wurden, müssen ab 2026 sukzessive auf die neue Version umstellen.
Wer nach dem Stichtag noch mit einem altern Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Zudem kann es laut ADAC zu Problemen beim Anmieten eines Mietwagens oder während einer Polizeikontrolle im Ausland kommen. Der Autoclub empfiehlt, sich frühzeitig um einen Termin für den Umtausch zu kümmern. Die Kosten belaufen sich auf 25 Euro.















