Eine kommunalpolitische Wählervereinigung aus Halle in Sachsen-Anhalt darf eine dem Wappen der Stadt ähnliche Abbildung einem Gerichtsurteil zufolge nicht länger in ihrem Logo verwenden. Es bestehe die Gefahr sogenannter Zuordnungsverwirrung, entschied das Verwaltungsgericht Halle nach Angaben vom Freitag in einem von der Stadt angestrengten Eilverfahren. Es könne der falsche Eindruck entstehen, es gebe eine Verbindung zwischen Stadt und Vereinigung.
Die Stadt Halle könne sich auf ihr Namensrecht berufen und die ungenehmigte Nutzung des Wappens untersagen, befand das Gericht in seinem noch anfechtbaren Beschluss. Zwar verwende die Wählervereinigung Hauptsache Halle nur eine stilisierte Fassung des offiziellen Stadtwappens, auch diese weise allerdings "sehr große Ähnlichkeit" mit dem historischen Emblem auf.
Die Wählervereinigung darf ihr bereits seit vielen Jahren verwendetes Logo laut Gericht nun bis zum Ende des Wahlkampfs für die Kommunalwahl am 9. Juni in der bisherigen Form nicht mehr verwenden. Die von ihr in diesem Zusammenhang geltend gemachten Nachteile seien geringer zu veranschlagen als die Interessen der Stadt. Hauptsache Halle ist ein nach eigenen Angaben parteiunabhängiger Zusammenschluss, der erstmals bei der Kommunalwahl 2019 antrat und 6,87 Prozent der Stimmen erhielt. Er hat vier Sitze im Stadtrat.
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Logo ähnelt Wappen zu sehr: Stadt Halle gewinnt Prozess gegen Wählervereinigung
- AFP - 19. April 2024, 14:53 Uhr
Eine Wählervereinigung aus Halle in Sachsen-Anhalt darf eine dem Wappen der Stadt ähnliche Abbildung einem Gerichtsurteil zufolge nicht länger in ihrem Logo verwenden. Die Richterinnen und Richter sahen die Gefahr einer 'Zuordnungsverwirrung'.
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