Wirtschaft

Umweltministerium will Rückgabe größerer Elektrogeräte im Handel ermöglichen

  • AFP - 2. Mai 2024, 14:54 Uhr
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Auch in Deutschland gibt es viel Eletroschrott
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Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft auch größere Elektrogeräte bei Lebensmittelhändlern entsorgen können. Die Regeln sollen auf Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 50 Zentimetern gelten.

Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft auch größere Elektrogeräte bei Lebensmittelhändlern entsorgen können. Der Referentenentwurf für die entsprechende Gesetzesänderung sieht vor, künftig Geräte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern ohne gleichzeitigen Neukauf im Supermarkt abgeben zu können. Bisher ist die Größe auf 25 Zentimeter beschränkt. Das auch für Verbraucherschutz zuständige Ministerium veröffentlichte die geplante Novelle am Donnerstag für die Länder- und Verbändeanhörung.

Seit Sommer 2022 müssen Supermärkte und Discounter kleinere Elektrogeräte, also Handys, Tablets oder auch Schuhe mit Beleuchtung, zurücknehmen und entsorgen. Nach dem Änderungsentwurf des Ministeriums von Steffi Lemke (Grüne) soll das nun auch für größere Geräte einfacher möglich sein, damit beispielsweise bei einem Föhn nicht "zuerst ein Maßband angelegt werden muss". Auch größere Bildschirme könnte das betreffen. Bisher ist für die Rückgabe größerer Geräte auch der Kauf eines neuen Gerätes nötig. 

Ebenso plant das Bundesumweltministerium die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, auf alle Verkaufsstellen zu erweitern, also auch auf Kioske oder Tankstellen. Zu häufig noch landeten die mit einer nicht aufladbaren Lithium-Ionen-Batterie ausgestatteten E-Zigaretten im Restmüll oder in der Umwelt. Bereits im September vergangenen Jahres hatte sich Lemke daher für ein EU-weites Verbot von Vapes ausgesprochen. 

Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien nicht mehr selbständig am Wertstoffhof einsortieren dürfen. Dies solle stattdessen durch geschultes Personal geschehen, um Brände durch beschädigte oder falsch entsorgte Altgeräte zu verhindern. Zudem sollen die Sammelstellen laut Novelle in den Filialen einheitlich gekennzeichnet werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher diese besser als bisher erkennen. 

Laut Bundesumweltministerium sind in den vergangenen Jahren deutlich mehr Elektrogeräte in Umlauf gebracht worden: 2013 waren es demnach 1,6 Millionen Tonnen, 2021 bereits mehr als drei Millionen. Mit diesem Anstieg wachse auch die Zahl ausgedienter Produkte. 

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