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Recht: Blaulicht-Unfall - Rettungswagenfahrer trägt Mitschuld

  • Holger Holzer/SP-X - 13. Dezember 2023, 11:12 Uhr
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Im Einsatz sind Rettungskräfte von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit Foto: SP-X

Im Einsatz sind Rettungskräfte von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Trotzdem müssen sie auf ihre Umgebung achten.

Auch Blaulicht und Martinshorn befreien Fahrer eines Einsatzfahrzeuges nicht von der Sorgfaltspflicht. Kommt es etwa bei Überfahren einer roten Ampel zu einem Unfall mit einem unachtsamen Verkehrsteilnehmer, kann die Haftung geteilt werden, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervorgeht.

In dem verhandelten Fall war ein Rettungswagen mit optischem und akustischem Warnsignal bei Rot in einer Kreuzung eingefahren und dort mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen. Dessen Fahrer hatte grün. Er hatte aber zuvor an der Ampel seinen Vordermann durch einen Fahrspurwechsel überholt, da dieser wegen des sich nähernden Rettungswagens nicht angefahren war.

Das Gericht legte eine hälftige Schadensverteilung fest, da sich beide Verkehrsteilnehmer nicht korrekt verhalten hätten. Der Fahrer des Rettungswagens durfte bei der Einfahrt in die Kreuzung nicht einfach davon ausgehen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer in wahrgenommen hatten. Besondere Vorsicht sei demnach geboten, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden und nicht bereits durch wartende Fahrzeuge blockiert seien.  Auch der Pkw-Fahrer trägt eine Verantwortung. Er habe nicht auf die Sondersignale des Einsatzfahrzeugs geachtet. Er habe auch nicht beachtet, dass das vor ihm auf der rechten Spur stehende Fahrzeug mit Grund stehengeblieben sein könnte. ,,Ein umsichtiger Fahrer hätte zumindest eine unklare Verkehrslage angenommen und seine Fahrweise entsprechend eingerichtet", zitiert RA-Online aus dem Urteil. (Az.: 17 U 121/23)

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