Technologie

Bundeskartellamt nimmt Marktbedeutung von Microsoft unter die Lupe

  • AFP - 28. März 2023, 13:26 Uhr
Bild vergrößern: Bundeskartellamt nimmt Marktbedeutung von Microsoft unter die Lupe
Microsoft-Logo
Bild: AFP

Nach Technologieriesen wie Google und Meta nimmt das Bundeskartellamt nun auch die Marktmacht des US-Konzerns Microsoft unter die Lupe. Die Behörde leitete ein Verfahren zur Prüfung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung ein.

Nach Technologieriesen wie Google und Meta nimmt das Bundeskartellamt nun auch den US-Konzern Microsoft wegen seiner Marktmacht unter die Lupe. Die Behörde leitete nach Angaben vom Dienstag ein Verfahren gegen Microsoft ein, "um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt". Das ist die erste von zwei möglichen Stufen - wird diese Bedeutung festgestellt, kann das Kartellamt bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begründete den Verdacht mit einer Reihe von Microsoft-Produkten wie etwa Windows, Office, mehreren Clouddiensten sowie der jüngst äußerst erfolgreichen Videotelefonie-Software Teams. Darüber hinaus sei Microsoft mit der Xbox im Spielebereich tätig, verfüge über eine Internetsuchmaschine und betreibe ein Karrierenetzwerk.

"Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt", erklärte Mundt, etwa durch das Vorliegen eines digitalen Ökosystems, das sich über mehrere Märkte erstrecke. Die Feststellung einer solchen Bedeutung "würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen".

Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Auf dieser Grundlage leitete die Behörde das Verfahren gegen Microsoft ein. Konkrete Praktiken werden damit aber noch nicht untersucht.

Eine sogenannte "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hatte das Kartellamt zuvor bereits rechtskräftig für den Google-Mutterkonzern Alphabet und die Facebook-Mutter Meta festgestellt. Der US-Konzern Amazon zog gegen eine entsprechende Einstufung vor den Bundesgerichtshof. Ob dem Apple-Konzern eine solche Bedeutung ebenfalls zukommt, wird vom Kartellamt noch geprüft.

Weitere Meldungen

Leitung der Moderation von Inhalten bei Twitter erneut vakant

Nach dem Kauf von Twitter durch Tesla-Chef Elon Musk ist der Posten des Abteilungsleiters für Sicherheit und Integrität des Onlinedienstes bereits zum zweiten Mal vakant. Ella

Mehr
Ethikrat-Vorsitzende will Wasserzeichen gegen Desinformation

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, will Technologiekonzerne bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Desinformation stärker in die

Mehr
Bundeskartellamt prüft Vorwürfe gegen Vodafone nach Beschwerde von 1&1

Das Bundeskartellamt prüft derzeit, ob die Mobilfunkgesellschaft Vodafone die Mitnutzung von Funkturmmasten durch den Konkurrenten 1&1 behindert und damit gegen

Mehr

Top Meldungen

Flughafenverband sieht Hauptreisezeit im Sommer mit Sorge

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die deutschen Flughäfen bereiten sich intensiv auf die Reisesaison 2023 vor. Lange Schlangen bei Sicherheitskontrolle und Check-in sind im

Mehr
Kubicki unterstellt Habeck "irreführende" Antworten für Heizgesetz

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki ist unzufrieden mit den Antworten von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf

Mehr
Verhandlungen um Plastikabkommen: Umweltschützer skeptisch

Paris (dts Nachrichtenagentur) - Nach der in der Nacht in Paris abgeschlossenen zweiten Verhandlungsrunde um ein UN-Plastikabkommens haben sich Umweltschützer skeptisch gezeigt,

Mehr