Mission: Administration
Gründer und Unternehmer, die sich an eine Firmengründung in Deutschland wagen, werden auch in Zukunft nicht um einen Ozean aus Vorschriften, Genehmigungen und komplexen Dokumenten für ihre Geschäftstätigkeit herumkommen. Ob Mitarbeiterverwaltung, Prozesse oder Gesetze und Vorschriften, Rechnungswesen, Buchführung, Versicherung oder Umsatzsteuervoranmeldung: Die administrative Sorgfalt von Gründern wird im Bürokratie-Geflecht auf Herz und Nieren geprüft. Und viele dieser bürokratischen Aufgaben müssen schon vor der eigentlichen Gründung des Unternehmens erledigt werden! Wichtig zu wissen ist auch, dass Deutschland sehr penible Rechnungslegungsvorschriften verwendet (doppelte Buchführung für die meisten verbindlich, Bilanzierung, Gewinn- und Verlust-Rechnung etc.), die eingehalten werden müssen. Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, sollte also von vornherein den Verwaltungsposten nicht unterschätzen.
Empfindliche Datenschutzbestimmungen
Mittlerweile werden immer mehr Daten digital erfasst und abgespeichert. Und nicht zuletzt die Kundenkommunikation läuft, selbst im B2B Bereich, immer stärker über diese Kanäle ab. Doch da online tätig zu sein, nichts anderes bedeutet, als den „Computer eines Anderen“ zu nutzen, ist es natürlich absolut elementar, genau zu wissen, was wo kommuniziert und wo bzw. wie gespeichert werden kann. Denn der deutsche Datenschutz ist ein strenger Aufseher. Datenschutz spielt hierzulande eine große Rolle. Umfragen offenbaren dabei ein ums andere Mal, wie wichtig den Deutschen der Schutz ihrer Daten ist. In einer Bitkom-Umfrage zur Messenger-Nutzung gaben 90 % der über 1.200 teilnehmenden Internetnutzer an, dass ihnen die diskrete Handhabe personenbezogener Daten durch den Anbieter wichtig ist. Wenig überraschend ist das deutsche Datenschutzgesetz eines der strengsten seiner Art. Dazu kommt noch die EU-Datenschutz-Grundverordnung von 2018. Gerade Startups sollten dies nicht unterschätzen. Denn ein Verstoß gegen Datenschutzregeln kann teuer werden. Diese regeln insbesondere, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden dürfen. Und bei einer Zuwiderhandlung schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht.