Finanzen

Startups benötigen ein Geschäftskonto

  • Redaktion - 4. Februar 2020

Wer freiberuflich oder selbstständig tätig sein möchte, der sollte seine privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben strikt voneinander trennen. Möglich macht dies ein Geschäftskonto, welches unter anderem auch für die Steuererklärung unverzichtbar ist. Aber auch für viele betriebswirtschaftliche Auswertungen kann ein solches Konto nützlich sein. Startups sollten sich daher gleich zu Beginn um ein solches Konto bemühen.

Was ist eigentlich ein Geschäftskonto?

Ein Geschäftskonto ist ähnlich wie ein herkömmliches Girokonto ein sogenanntes Kontokorrent-Konto. Für Unternehmer stellt es ein Pflichtkonto dar, wobei Freiberufler nicht unbedingt ein solches Konto führen müssen. Für die Abwicklung des alltäglichen Zahlungsverkehrs vergeben die Banken EC- und Kreditkarten und räumen einen gewissen Dispositionskredit ein. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede.

Einige Banken verlangen sehr hohe Kontoführungsgebühren. Bei einem Geschäftskonto können auch mehrere Personen kontoführungsberechtigt sein und somit gleichzeitig darauf zugreifen. Bei entsprechender Bonität fällt der Verfügungsrahmen, also der Dispositionskredit höher aus als beim normalen Girokonto.

Viele Geschäftskonten lassen sich mit einer Buchhaltungssoftware kombinieren. Diese muss nicht von der Bank stammen, sondern es können Programme eines Drittanbieters verwendet werden.

Die Vorteile eines Geschäftskontos

Die Kontoführungskosten eines Geschäftskontos sind meist zwar höher, können aber steuerlich geltend gemachte werden. Weiterhin lassen sich die Buchungen eindeutig zuordnen, da es sich hier ausschließlig;lich um betriebliche Bewegungen handelt. Die Kontobewegungen und Belege erleichtern den überblick der geschäftlichen Aktivitäten. Eine Einschätzung über die finanzielle Lage eines Unternehmens fällt somit einfacher.

Eine Nachweispflicht für das Finanzamt ist transparenter, wenn auf einem Geschäftskonto nur die betrieblichen Kontobewegungen stattfinden. Das Finanzamt selbst muss hier keine privaten Buchungen berücksichtigen. Etliche Banken bieten Selbstständigen ein hier Geschäftskonto an, welches sich in viele Unterkonten verteilen lässt. Somit können die jeweiligen Geschäftsvorfälle noch besser untergliedert und geordnet dargestellt werden.

Besonders wichtig ist, dass die Gefahr verringert wird, an die Reserven des Geschäftskontos zu privaten Zwecken zu gehen, obwohl diese eigentlich für die nächste Vorsteuerzahlung vorgesehen waren.

Absetzen der Kontoführungsgebühren eines Geschäftskontos

Die Kontoführungsgebühren eines Geschäftskontos gehören zu den Betriebsausgaben. Sie schmälern auf diese Weise den Gewinn. Dadurch lassen sich die Gebühren steuerlich absetzen. Dies ist folglich ein eindeutiger Fall einer Einnahme-überschuss-Rechnung. Größlig;ere Unternehmen nutzen ein Geschäftskonto daher ausschließlich für geschäftliche Buchungen. Bei Freiberuflern sieht dies wieder anders aus.

Viele Freiberufler haben nur ein Girokonto. Sie sind auch nicht gezwungen, ein Geschäftskonto zu führen. Schwierig wird es, wenn die Gebühren für dieses private Girokonto steuerlich berücksichtigt werden sollen. Beim Finanzamt müssen Sie die Glaubwürdigkeit einer Doppelnutzung durch Belege nachweisen. Sie müssen daher eine genaue Auflistung führen, welche Buchungen auf dem Konto privater Natur sind und welche geschäftlicher. In diesem Fall ist es möglich, dass die Kontoführungsgebühren für ein privates Girokonto anteilig bei der Steuer berücksichtigt werden.

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