Hass-Kommentare und Beleidigungen sind in der digitalen Welt leider keine Seltenheit mehr. Oft schwirren diese gemeinen Botschafen zeitlos im Netz umher. Das soll sich jetzt ändern. Den der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied: Wer auf Facebook oder anderen Online-Portalen beleidigt wird, kann verlangen, dass gleiche oder ähnliche Formulierungen gesucht und gelöscht werden - auch weltweit.
Außerdem muss es Facebook mit Hilfe einer genauen Beschreibung möglich gemacht werden, die Kommentare schnell und unkompliziert zu finden. Das sei für den Einsatz einer automatisierten Technik wichtig, heißt es.
Hintergrund dafür ist, dass das europäische Recht die Haftung von Anbietern wie Facebook für beleidigende Inhalte beschränkt hat. Social-Media-Plattformen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus ständig nach beleidigenden Kommentaren zu suchen. Sie müssen erst dann tätig werden, wenn sie von solchen Inhalten Kenntnis erlangen. Erst dann müssen sie die Beleidigung löschen.
Das EuGH-Urteil beinhaltet auch, dass im Rahmen des internationalen Rechts Anbieter wie Facebook dazu verpflichtet werden können, beleidigende Kommentare weltweit zu löschen. Eines kann das Urteil allerdings nicht: Hass-Kommentare verhindern.
Technologie
Hass-Kommentaren auf der Spur
- Ralf Loweg/cid - 4. Oktober 2019, 09:50 Uhr
Hass-Kommentare und Beleidigungen sind in der digitalen Welt leider keine Seltenheit mehr. Oft schwirren diese gemeinen Botschafen zeitlos im Netz umher. Das soll sich jetzt ändern.
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