Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. "Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe). "Daran arbeite ich", fügte sie hinzu.
Die Prüfung solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe übernehmen, die Material zusammentragen und auswerten müsse, erklärte Hubig. "Auf dieser Grundlage muss dann eine politische und juristische Entscheidung getroffen werden." Für sie sei klar: "Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten hat, dann muss er auch gestellt werden."
Auch die Hunderttausenden von geleakten AfD-Mails will Hubig für die Prüfung nutzen. "Grundsätzlich können alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen. Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern", sagte die Justizministerin. Es gehe um eine "existentielle Frage für die Demokratie". Sie sei überzeugt, "dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen", fügte Hubig hinzu.
Anlass für Hubigs Bemühungen ist die mögliche Wahl von Ulrich Siegmund zum ersten AfD-Ministerpräsidenten im Dezember in Sachsen-Anhalt. "Schon die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten war eine Zäsur", sagte sie. "Seit Gründung der Bundesrepublik hatten wir noch nie ein Mitglied einer aggressiv-nationalistischen Partei in einem so hohen Staatsamt." Hubig betonte zwar: "Wir müssen alle Extremisten bekämpfen – ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten." Eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre allerdings, "nach allem, was sich ermessen lässt, eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat", fügte die Justizministerin hinzu.
Brennpunkte
Bundesjustizministerin Hubig wirbt in Regierung für Prüfung von AfD-Verbotsverfahren
- AFP - 7. November 2026, 02:28 Uhr
Bundesjustizministerin Hubig setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. 'Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden', sagte Hubig. 'Daran arbeite ich', fügte sie hinzu.
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