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Gericht: Polizei darf deutschen Maddie-Verdächtigen nicht länger observieren

  • AFP - 30. Oktober 2026, 15:05 Uhr
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B. 2024 vor Gericht in Braunschweig
Bild: AFP

Den deutsche Verdächtigen im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine 'Maddie' darf nicht länger von der Polizei observiert werden. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig nach Angaben vom Freitag.

Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" darf nicht länger von der Polizei observiert werden. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig am Freitag. Es lehnte eine Beschwerde der Polizei gegen den Stopp der dauerhaften Überwachung von Christian B. durch Einsatzkräfte ab. Zur Begründung verwies es auf ein neues Sachverständigengutachten, wonach der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter nicht einer Hochrisikogruppe mit deutlich erhöhter Rückfallgefahr angehöre.

B. wird von der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig als Mordverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie betrachtet, Anklage erhob sie deshalb bislang jedoch nicht. Der unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestrafte B. verbrachte viele Jahre seines Lebens in Gefängnissen. Zuletzt verbüßte er bis September 2025 eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung in Portugal. Er ist seitdem in Freiheit un lebt in einer städtischen Unterkunft in Kiel.

Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters bestand bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Rechtlich gibt es aktuell aber keine Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen. Seit der Haftentlassung vor etwas mehr als einem Jahr gelten für B. im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht aber Weisungen, die die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er dauerhaft eine elektronische Fußfessel zur Positionsbestimmung tragen.

Darüber hinaus wurde er bisher dauerhaft von der Polizei observiert, was aber nicht zur Führungsaufsicht gehörte. Rechtlich gehörte die Maßnahme in den Bereich der sogenannten behördlichen Gefahrenabwehr. Diese Observation wurde bislang gerichtlich mehrfach verlängert. Mit der Entscheidung von Freitag endet sie.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des in erster Instanz zuständigen Amtsgerichts Kiel. Es hatte die von der Polizei am 23. Oktober beantragte Verlängerung der Überwachung am Donnerstag abgelehnt.

Die Polizeidirektion Kiel erklärte nach der OLG-Entscheidung: "Unabhängig von der gerichtlichen Entscheidung werden die zuständigen Behörden Christian B. weiterhin im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten eng begleiten." Dazu gehörten "die konsequente Ausschöpfung der polizeilichen Instrumente zur Gefahrenabwehr" sowie "fortlaufende behördenübergreifende Zusammenarbeit".

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