Das Urteil gegen einen Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder vom Februar dieses Jahres, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen Strafsenat habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, hieß es.
Der Abgeordnete Wilko Möller hatte für den Landtagswahlkampf 2024 ein Plakat angefordert, welches eine familienfördernde Politik bebildern sollte. Auf dem von einer Werbeagentur gestalteten Plakat sind ein Mann und eine Frau zu sehen, die sich mit den Oberkörpern einander zugewandt gegenüberstehen und mit ihren jeweils schräg nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden.
Nach Spiegelung des aus dem Internet ausgewählten Ursprungsfotos reckt der Mann seinen rechten Arm nach oben. Obwohl der Angeklagte die Ähnlichkeit der fototechnisch veränderten Armhaltung des Mannes mit einem "Hitlergruß" erkannt habe, habe er den Druck des Plakates veranlasst und es in Frankfurt an der Oder anbringen lassen, so der BGH.
Das Landgericht hatte Möller im Februar zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Es sprach den Abgeordneten des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Der ebenfalls angeklagte Werbegrafiker wurde freigesprochen.
Brennpunkte
Wahlplakat mit Hitlergruß: Urteil gegen Brandenburger AfD-Abgeordneten rechtskräftig
- AFP - 26. Oktober 2026, 14:41 Uhr
Das Urteil gegen einen Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder.
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