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Ökonomen für Ende von Erbschaftsteuer-Privilegien

  • dts - 10. Oktober 2026
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Marcel Fratzscher (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Vor der Verhandlung über die Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht haben Ökonomen umfassende Änderungen an der Steuer gefordert.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält bestehende Sonderregeln im Erbschaftsteuerrecht für nicht mehr zeitgemäß. Bei der Erbschaftsteuer sollten alle Ausnahmen, insbesondere für große Vermögen, abgeschafft werden und Zahlungen so gestundet werden können, dass eine Substanzbesteuerung verhindert wird, sagte er der "Welt am Sonntag".

Fratzscher will Vermögen insgesamt stärker für die Einnahmen des Staates heranziehen. Vermögen und Kapitaleinkommen sollten möglichst breit, mit wenigen Ausnahmen und moderaten Sätzen besteuert werden, sagte er. Deutschland besteuere Arbeit ungewöhnlich stark und Vermögen ungewöhnlich schwach.

"Eine Reform sollte die Steuersätze deutlich senken, Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien abschaffen sowie Stundungsregeln vorsehen", sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest der "Welt am Sonntag". Die von Unternehmerverbänden geäußerte Sorge vor einem zu starken Eingriff in die Substanz von Betrieben hält Fuest für übertrieben. Eine Steuer mit niedrigem Satz im Bereich von 10 Prozent, kombiniert mit großzügigen Stundungsregelungen, sei tragbar, sagte er.

Selbstgenutzte Immobilien will Fuest genauso besteuern wie vermietete. Meistens erbten die Menschen heute im Alter von 50 bis 60 Jahren, da habe die Immobilie der Eltern nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher, sagte er. Eine Steuerfreiheit sei nur noch beim Ehepartner zu begründen, der bislang schon in der Immobilie wohne.

Fuest sieht das Grundproblem des aktuellen Erbschaftsteuerrechts mit seinen Sonderregeln in der ungleichen Lastenverteilung. Derzeit würden vor allem mittelgroße Erbschaften mit der Erbschaftsteuer belastet, während viele große Erbschaften in der Form von Betriebsvermögen nicht oder nur geringfügig belastet würden, sagte er.

Ab Montag soll vor dem Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer verhandelt werden. Es geht unter anderem darum, ob Firmenerben übermäßig bevorteilt werden.

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