Die Stadt Mannheim muss einen umstrittenen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat im Zusammenhang mit einer Swingerparty veröffentlichen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof wies nach Angaben vom Donnerstag eine Beschwerde von Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) dagegen zurück. In dem Artikel kritisiert Ferrat die Stadt wegen Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus.
Ferrat hatte zuvor die Beiträge "Swingerparty im Rathaus geplant" und "Swingerparty im Rathaus?" eingereicht. Die Stadt veröffentlichte sie nicht. Dagegen schrieb Ferrat den Artikel mit dem Titel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim".
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verpflichtete die Stadt zunächst zu dessen Veröffentlichung. Dagegen legte Specht Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser entschied aber nun, dass der Text in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts vom 15. Oktober erscheinen muss.
Es geht nicht darum, ob der Artikel redlich oder ernsthaft sei oder politisch Sinn ergebe, führte das Gericht aus. Auch sei es nicht wichtig, ob der Stadtrat das Rathaus für eine Swingerparty nutzen dürfe oder die Vorwürfe einer angeblichen Zensur berechtigt seien.
Geprüft werden müsse, ob der Artikel Falsches behaupte, was nicht der Fall sei. Er beziehe sich auf eine kommunale Angelegenheit, und der Stadtrat habe ein berechtigtes Interesse daran, sich zeitnah zu äußern.
Ferrat erklärte zu der Entscheidung: "Heute ist ein guter Tag für die Demokratie." Wie der Südwestrundfunk berichtete, soll er nach eigenen Angaben eine Swingerparty im Mannheimer Rathaus veranstaltet haben. Damit habe er die Idee eines FKK-Swingerdorfs in Mannheim vorantreiben wollen, das der Stadt hohe Einnahmen bringen könne, hieß es. Die mutmaßliche Swingerparty stieß im Mannheimer Stadtrat auf scharfe Kritik.
Brennpunkte
Stadt Mannheim muss umstrittenen Artikel zu Swingerparty doch veröffentlichen
- AFP - 8. Oktober 2026, 16:34 Uhr
Die Stadt Mannheim muss einen umstrittenen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat im Zusammenhang mit einer Swingerparty veröffentlichen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde des Oberbürgermeisters zurück.
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